Was tun, wenn "Friederike" zuschlägt?
18.01.2018
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Derzeit fegt Sturmtief „Friederike“ über Deutschland hinweg und bringt Orkanböen, Schnee und Regen. Doch wer zahlt für die Sturmschäden und wie müssen sich Betroffene im Schadensfall verhalten? Darüber gibt die Gothaer Versicherung Auskunft.
Die meisten Hausbesitzer sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. Jedoch sollte dabei bedacht werden, dass dabei nicht alle Naturereignisse versichert sind. Beispielsweise decken diese Versicherungen vollgelaufene Keller aufgrund von Überschwemmungen oder Rückstau nicht ab. Die damit verbundenen Reparaturarbeiten und Instandsetzungen an Wohngebäuden werden nur von einer Elementarversicherung übernommen. Diese Versicherung zahlt auch, wenn infolge von Überschwemmungen das Wohnungsinventar beschädigt wird.
Was tun, wenn der Schaden eintritt?
Wenn durch Sturm oder sonstige Naturkatastrophen ein Schaden eintritt, sollte dieser sofort dokumentiert werden. Die Gothaer Versicherung rät zudem, die Schadensstelle zu fotografieren, bevor mit den Aufräumarbeiten begonnen wird. Auch ist es wichtig aufzulisten, welche Gegenstände durch den Sturm beschädigt wurden. Die Versicherung kann damit den Schaden besser abschätzen und Ersatzleistungen leisten. Zu diesem Zweck haben die meisten Versicherungen eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet.
Grundstücksbesitzer haften
Die Unwetterschäden können jedoch nicht nur an eigenem, sondern auch an fremdem Eigentum auftreten. So können beispielsweise durch umstürzende Bäume Autos beschädigt oder Personen verletzt werden. Deshalb sollten Grundstücksbesitzer die Gebäude und das Grundstück regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen prüfen.
Schäden am Auto
Im Jahr 2016 verursachten laut GDV Sturm und Hagel in der Kfz-Versicherung einen Gesamtschaden von 575 Mio. Euro. Wenn das Auto ab einem Sturm von mindestens 62 km/h (Windstärke 8) beschädigt wird, egal ob in fahrendem oder geparkten Zustand, zahlt die Teilkasko. Doch Vorsicht: Wenn der Fahrer selbst den Unfall verschuldet, bspw. in dem er gegen einen bereits umgestürzten Baum fährt, bleibt er auf seinem Schaden sitzen. Eine Vollkaskoversicherung bietet einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz. (ahu)