Was sich alles im Januar 2025 geändert hat
07.01.2025
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Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 mehrere Änderungen initiiert, die sich direkt auf die finanzielle Lage der Bürgerinnen und Bürger auswirken. Einige der geplanten Gesetzesvorhaben sind momentan blockiert. Aufgrund des Endes der Ampel-Koalition wird der Bundestag den Haushalt für 2025 nicht vor der Bundestagswahl am 23. Februar verabschieden können, da die erforderlichen Mehrheiten fehlen. Eine Verabschiedung wird erst mit einer neuen Regierung möglich sein. Bis dahin gilt die im Grundgesetz verankerte „vorläufige Haushaltsführung“, die unter anderem staatliche Zahlungen wie das Bürgergeld sichert.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze: von 538 Euro auf 556 Euro brutto. Die unterste Midijob-Grenze liegt im kommenden Jahr bei 556,01 Euro. Die oberste Grenze im sogenannten Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.
Die Bundesregierung verlängert die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Die Maßnahme tritt zum 1. Januar in Kraft und ist befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme.
Anfang 2025 wird das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst: es steigt um durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro pro Monat. Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen. Grund dafür ist die positive Einkommensentwicklung. 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent.
Die Höhe des Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleiben 2025 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Die Besitzschutzregelung gilt nicht für Asylbewerber, die in den ersten 36 Monaten in Deutschland Geldleistungen erhalten. Dementsprechend sinken diese Leistungen in 2025.
Die Digitale Rentenübersicht gibt seit Mitte 2023 einen Überblick über die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Zum 1. Januar 2025 müssen Vorsorgeeinrichtungen an das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung angebunden sein. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich.
Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche Hinzuverdienst-Grenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 39.322 Euro.
Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben („Rente mit 67“) – bis 2031 auf das 67. Lebensjahr. Aktuell erreicht der Jahrgang 1960 seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze.
Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (ursprünglich „Rente mit 63“) steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahre und sechs Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.
Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Länder in den nächsten beiden Jahren erneut dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Mit finanziellen Mitteln aus dem Kita-Qualitätsgesetz sollen unter anderem mehr Fachkräfte gewonnen werden.
Ab dem 15. Januar müssen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Sie wird dann in einem gestuften Verfahren eingeführt: Zunächst wird sie in Modellregionen erprobt und getestet, bevor sie bundesweit zum Einsatz kommt.
Weniger ökonomischer Druck für Kliniken, bessere Versorgungsqualität – das bezweckt die Krankenhausreform. Das bisherige Vergütungssystem der Fallpauschalen wird angepasst. Damit werden Kliniken von dem finanziellen Druck befreit, immer mehr Fälle zu erbringen. Künftig sollen sie einen Großteil der Vergütung für das Vorhalten von Leistungen bekommen. Kliniken sollen auch Qualitätskriterien erfüllen, um einer sogenannten Leistungsgruppe zugewiesen zu werden. Diese Kriterien sollen bundesweit einheitlich definiert sein – damit Leistungen nur dort erbracht werden, wo das Personal die Erfahrung hat und die geeignete technische Ausstattung vorhanden ist.
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent – auch die Leistungen bei stationärer Pflege. Dies entlastet Pflegebedürftige bei pflegebedingten Ausgaben, die sie selber tragen müssen. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro.
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte. Der Schritt ist notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – steigt 2025 auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil er das Existenzminimum einer erwachsenen Person sichert. Gleichzeitig wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben – auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und auf 9.756 Euro im Jahr 2026. Darüber hinaus wird das Kindergeld ab Januar um fünf Euro erhöht – genauso wie der Kindersofortzuschlag für Familien, die ein geringes Einkommen haben. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Künftig sind 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar. Vermieter werden steuerlich entlastet, wenn sie dauerhaft vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen. Diese und weitere steuerliche Verbesserungen sind im Jahressteuergesetz 2024 geregelt.
Ab Januar 2025 dürfen Verträge für Restschuldversicherungen frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages abgeschlossen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen damit vor übereilten und überteuerten Abschlüssen geschützt werden. Wird dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag nichtig.
Private Haushalte können sich ab Januar 2025 ein intelligentes Messsystem – einen sogenannten Smart Meter – einbauen lassen. Für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung ist der Einbau ab dem kommenden Jahr sogar verpflichtend. Die intelligenten Stromzähler erfassen nicht nur wieviel, sondern auch wann Strom verbraucht wird. Zusätzlich versenden sie die Daten automatisch. (fw)
Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt langsamer als ursprünglich geplant. Durch das Wachstumschancengesetz steigt der Anteil nicht mehr in Ein-Prozent-Schritten, sondern seit 2023 nur noch in 0,5-Prozent-Schritten. Ab Januar 2025 liegt der Anteil der zu besteuernden Rente bei 83,5 Prozent.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und eine Entlastungsverordnung treten im Januar in Kraft. Zum Beispiel müssen deutsche Staatsbürger im Hotel keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden verkürzt und Arbeitsverträge können vollständig digital geschlossen werden. Über 1,3 Milliarden Euro beträgt die jährliche Entlastung.
Der Preis für das Deutschlandticket steigt ab Januar auf 58 Euro. Aber es geht weiter mit dem Deutschlandticket. Ein Baustein für die Finanzierung des Deutschlandtickets sind Mittel, die im Einführungsjahr 2023 nicht verbraucht wurden. Eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes ermöglicht es, dass dieses Geld nun eingesetzt werden kann. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Weniger Cookie-Banner: Beim Internet-Surfen kann künftig darauf verzichtet werden, immer wieder in die Verwendung von Cookies einzuwilligen. Stattdessen kann die Zustimmung oder Ablehnung dauerhaft hinterlegt werden. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Hersteller von Produkten aus Einwegplastik wie Zigarettenfilter, Getränkebecher und Folienverpackungen müssen sich seit 2024 an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Sie zahlen eine jährliche Abgabe in einen Fonds ein. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 auf der Online-Plattform DIVID registrieren. Andernfalls drohen den Firmen Geldbußen und zukünftig ein Vertriebsverbot in Deutschland.
Für Altkleider gelten ab dem 1. Januar 2025 EU-weit neue Regeln. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden – auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Auch Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien sind im Sammelcontainer zu entsorgen. Ziel ist, die Müllmengen nach und nach zu reduzieren und Textilien besser zu recyceln.
Ab 9. Januar wird die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Eine Sofortüberweisung soll unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden und das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Es gibt also kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag. Auf der anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht. (fw)