Was sich 2023 für Verbraucher ändert
15.12.2022
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Zum anstehenden Jahreswechsel klärt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) über wichtige Änderungen im Versicherungsbereich auf.
GKV: Versicherungspflichtgrenze steigt um 3,5 %
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird erhöht. Und zwar um rund 3,5 % auf 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro). Damit bleiben Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen nicht oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro liegt, in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Bei Überschreiten dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Bemessungsgrundlage für den zu zahlenden Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Bruttoeinkommen des Versicherten. Bei der Berechnung des Beitrages wird dieses bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Sie steigt von 58.050 Euro auf 59.850 Euro (2023) bzw. von 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro monatlich (2023).
Wohngebäudeversicherung: spürbare Beitragserhöhungen
Am Baupreisindex für Wohngebäude lässt sich die Preisentwicklung für Ein- und Mehrfamilienhäuser nachweisen – und zwar nur für das Bauwerk ohne Grundstück. Er wird jedes Jahr neu definiert und erhöht sich 2023 voraussichtlich auf 19,61 (siehe sitax.net), was einem Plus von rund 15 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht (2022: 16,68). Hauptverantwortlich sind die gestiegenen Preise für Baumaterialien wie Konstruktionsholz, Bauholz oder Dachlatten – Materialien, die allesamt für den Hausbau benötigt werden.
Der Grund, weshalb der gestiegene Baupreisindex die Prämien in die Höhe treibt, liegt an der zugrundliegenden Berechnungsmethode aus gleitender Neuwertversicherung und Versicherungswert 1914:
Nahezu jede Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die ihre Kund*innen basierend auf dem gleitenden Neuwert entschädigt. Dabei passt der Baupreisindex die Entschädigungsleistung jährlich an das aktuelle Preisniveau an. Ausgangspunkt für den gleitenden Neuwert ist wiederum der Wert 1914. Das klingt kompliziert, lässt sich aber anhand eines Rechenbeispiels veranschaulichen:
Um zuerst den Wert 1914 als Ausgangspunkt zu ermitteln, benötigt man die Kosten des Hauses sowie den Baupreisindex:
Angenommen bei einem 2007 gebauten Haus lagen die Kosten nach Fertigstellung – ohne Grundstück – bei 200.000 Euro. Um den Wert 1914 zu ermitteln, teilen Sie die Summe durch den Baupreisindex, der für das Baujahr 2007 10,69 betragen hat. Damit kommen Sie auf den Versicherungswert 1914 von rund 18.700 Mark.
Wert 1914: 18.700 Mark Anschließend lässt sich der gleitende Neuwert berechnen: Formel: Wert 1914 * aktueller Baupreisindex / 100 = Neuwert in Euro
Baupreisindex 2022: 1.668,2 Ergibt: 18.700 x 1.668,2 / 100 = 311.953 Euro
Liegt der Baupreisindex 2023 nun bei 19,61, erhöht sich auch der gleitende Neuwert deutlich: Baupreisindex 2023: 1.961,4 Ergibt: 18.700 x 1.961,4 / 100 = 366.781 Euro
Dadurch erhöht sich nun auch die Prämienhöhe (für diese Formel ist der individuelle Beitragssatz erforderlich):
Prämienhöhe = Wert 1914 × gleitender Neuwertfaktor × Beitragssatz.
Kfz-Haftpflicht wird für rund 5,5 Mio. Versicherte teurer
Für Kfz-Halter ist die Risikobewertung der Regionalklassen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr aufs Neue eine Überraschungstüte. Denn sie bestimmen – neben anderen tarifabhängigen Faktoren – maßgeblich mit darüber, wie hoch die Versicherungsprämie im Folgejahr ausfällt. Dafür bewertet der GDV die Schadenbilanzen der einzelnen Bezirke eines jeden Bundeslandes und bündelt Bezirke mit ähnlichen Schadenbilanzen. Insgesamt erhalten im Jahr 2023 exakt 412 Zulassungsbezirke eine neue Risikobewertung. Dabei differenziert der GDV die Regionalklassen für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Das heißt: Die Risikobewertung kann für Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Kasko-Versicherung im Folgejahr entweder besser oder schlechter ausfallen. In Baden-Württemberg gilt 2023 beispielsweise für rund 1,2 Mio. Voll- oder Teilkaskoversicherte eine schlechtere, für rund 300.000 eine bessere Risikobewertung.
Nach Berechnungen des ADAC ändert sich zum Jahreswechsel für knapp 26,8 Mio. Kfz-Haftpflichtversicherte nichts, rund 10,1 Mio. können sich auf günstigere Beiträge freuen und rund Kfz-Halter 5,5 Mio. müssen mit höheren Beiträge rechnen. (ml)