Was ändert sich 2017?

01.12.2016

Mit dem Jahr 2017 kommen auch viele Veränderungen an Land © ValentinValkov fotolia.com

Allgemeine Gesetzesänderungen

Rauchmelderpflicht:

Mit dem neuen Jahr müssen sowohl Alt- als auch Neubauten in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland mit Rauchmeldern ausgestattet sein. In Berlin tritt diese Regelung nur für Neubauten in Kraft. Eigentümer und Vermieter, die der Pflicht nicht nachkommen und keine Rauchmelder installieren, begehen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern gefährden eventuell auch den Schutz ihre Hausrat-oder Gebäudeversicherung.

Bundesweiter Feiertag am 31. Oktober

Zum Abschluss noch eine gute Nachricht für die Arbeitnehmer der Republik: Weil sich im kommenden Jahr der Thesenanschlag Martin Luthers zum 500. Mal jährt, ist der 31. Oktober einmalig ein bundeeinheitlicher Feiertag. Besonders freuen dürften sich die Arbeitnehmer in jenen Ländern, bei denen auch der 1. November Feiertag ist. Sie können sich somit über ein "Wochenende" mitten in der Woche freuen. (ah)

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