Was ändert sich 2017?

01.12.2016

Mit dem Jahr 2017 kommen auch viele Veränderungen an Land © ValentinValkov fotolia.com

Das neue Jahr bringt weniger Steuern, viele Änderungen bei Sozialabgaben und Rentenvorsorge sowie einen zusätzlichen Feiertag. Über diese und weitere Änderungen informiert die Postbank.

Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche Änderungen für Arbeitnehmer, Steuerzahler und Familien mit sich. Für erstere gibt es sowohl positive als auch negative Veränderungen: Während einerseits die Steuerbelastung sinkt, müssen andererseits Gutverdiener mit höheren Sozialabgaben rechnen. Ältere Arbeitnehmer können den Abschied aus dem Berufsleben in Zukunft flexibler gestalten. Familien können sich über einige Erleichterungen im kommenden Jahr freuen, wie beispielsweise den Anstieg des Kindergeldes und der Hartz IV-Leistungen. Wer plant, sich im neuen Jahr ein Immobilie anzuschaffen, bei dem dürfte die Vorfreude hingegen verhaltener ausfallen, denn einige Bundesländer erhöhen die Grunderwerbssteuer.

Entlastung bei der Einkommensteuer

Grundfreibetrag:

Die Bundesregierung möchte Steuerzahler im kommenden Jahr um insgesamt 6,3 Milliarden Euro entlasten. Die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags ist dabei eine zentrale Maßnahme. Ab 1. Januar liegt der Betrag, bis zu dem Einkünfte jedweder Art steuerfrei blieben, bei 8.822 Euro für Ledige und 17.644 Euro für Verheiratete, eine Erhöhung von 170 Euro pro Kopf. Im Jahr 2018 soll eine weitere Erhöhung um 200 Euro pro Person folgen.

Steuerprogression:

Eine Entschärfung der Steuerkurve soll die Bürger zusätzlich entlasten. Dazu werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach oben verschoben. Zunächst wird dieser im nächsten Jahr um 0,73 Prozent angehoben, im Jahr 2018 dann um 1,65 Prozent. Dadurch fällt die Steuerprogression schwächer aus, womit die höheren Steuersätze erst später greifen. Damit soll für die Beschäftigten von den künftigen Lohnsteigerungen mehr übrig bleiben.

Kindergeld und Kinderfreibetrag:

Eltern werden im nächsten Jahr nur geringfügig entlastet. So steigt der Kinderfreibetrag ab Januar von 4.608 Euro auf 4.716 Euro. Für das darauffolgende Jahr ist ein weiter Anstieg um 72 Euro vorgesehen. Der Freibetrag greift bei gut verdienenden Eltern, wenn die Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag höher ist als das erhaltene Kindergeld. Aber auch Eltern mit maximal durchschnittlichem Einkommen gehen nicht leer aus, denn sie bekommen im nächsten Jahr pro Kind zwei Euro mehr Kindergeld. Somit gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 192 Euro, für das dritte 198 Euro und für jedes weitere 223 Euro.

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