Was ändert sich 2017?

01.12.2016

Mit dem Jahr 2017 kommen auch viele Veränderungen an Land © ValentinValkov fotolia.com

Hartz IV-Sätze:

Anspruchsberechtigte Schulkinder unter 14 Jahren erhalten ab Januar mehr finanzielle Unterstützung: Der Regelsatz für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren steigt von 270 auf 291 Euro pro Monat. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten fünf Euro monatlich mehr. Ihnen stehen dann 311 Euro im Monat zu. Die gleiche Erhöhung gilt für ledige Erwachsene. Ehepaare bekommen ab nächstem Jahr 368 statt bisher 364 Euro.

Private Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge:

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung schieben die förderfähigen Höchstgrenzen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nach oben. So klettert der förderfähige Höchstbetrag, also der Lohnanteil, den man ohne Abzug von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen in Betriebsrente umwandeln darf, auf monatlich 254 Euro. Des Weiteren diskutiert die Politik derzeit, die geltende Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West auf sieben Prozent anzuheben. Dadurch könnte der Steuer- und Sozialabgaben begünstigte Lohnanteil auf bis zu 444,50 Euro monatlich steigen.

Basis-Rente:

Einzahlungen in sogenannte Rürup-Renten sind zu einem bestimmten Teil steuerlich abzugsfähig. Ab 2017 steigt der Maximalbetrag auf 23.632 Euro für Ledige bzw. auf 46.724 Euro für Verheiratete mit zwei Rürup-Verträgen. Davon können Versicherte dann 84 Prozent steuerlich geltend machen. Im Ergebnis wirken sich ab 2017 Beitragszahlungen bis zu 19.624 bzw. 39.248 Euro steuermindernd aus. Ab 2025 sind 100 Prozent der Einzahlungen absetzbar.

Lebensversicherung:

Vorsorgesparer, die ab 2017 eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abschließen wollen, müssen Abstriche in Kauf nehmen. Grund: Die Garantieverzinsung sinkt von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Das heißt aber nicht, dass der Gesamtertrag am Ende zwingend schlechter ausfällt. Die Ablaufleistungen der Policen sind nämlich vom sinkenden Garantiezins nur bedingt betroffen. Grund: Zu den garantierten Leistungen addieren sich die erwirtschafteten Überschüsse der Versicherer. Um die Erträge stabil zu halten, haben die Gesellschaften in den letzten Jahren die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen bis auf 90 Prozent angehoben. Positiv: Auf bestehende Versicherungsverträge hat die Absenkung des Garantiezinses keinen Einfluss.

weiter auf Seite 5