Warum die Vermittler-Wut die Falschen trifft

11.05.2016

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Damit hatte Björn Kräupl, Makler aus Rödermark, nicht gerechnet. Erst 2 Tage zuvor hatte der Makler per Mail eine Angebotsanfrage für die Hundehaftpflicht vom Kunden erhalten.

Nun prangte auf seinem Display eine Email des gleichen Kunden: „Hat sich erledigt, Feelix war schneller", teilte der sicher geglaubte Kunde mit. Makler Kräupl ist verärgert: „Jetzt hat der Kunde in der Feelix-App einen Maklervertrag unterschrieben. Damit sind 300 Euro laufende Bestandsprovisionen erstmal weg", schimpft der 31-jährige Versicherungsexperte. Wütend ist er dabei vor allem auf sich selbst: „Hätte ich den Kunden vorher kontaktiert und ihm gezeigt, was ‚simplr‘ – meine eigene Kunden-App – leisten kann, hätte mir das eine Menge Ärger erspart. Jetzt muss ich den Kunden anrufen und ihm vor Augen führen, was er da genau unterschrieben hat." Ähnliche Erfahrungen machen immer mehr Vermittler, seit die neuen Onlinemakler-Apps angefangen haben, im Fernsehen um die Gunst des Kunden zu werben. Rund eine Million Downloads haben die neuen Wettbewerber inzwischen generieren können. Feelix ist als Neueinsteiger dabei eher noch ein Zwerg. Friendsurance, GetSafe und allen voran Knip beherrschen den Markt. Zwar gewinnt man mit einem Download allein noch keinen Kunden, doch immer mehr Kunden entscheiden sich, den smarten Onlineverwaltungen einen Maklervertrag zu geben. Das ist schnell gemacht: Eine Unterschrift mit dem Finger auf dem Smartphone und schon gehen die Bestandsübertragungsaufträge an die verschiedenen Versicherer.

Nur wenige Makler suchen die Schuld bei sich selbst. Sie entzürnen sich eher über FinTechs.

„Der Kunde weiß doch gar nicht, was er da unterschreibt", heißt es oft in Maklerforen. Während der eigene Kunde bereitwillig in der Rolle des ahnungslosen Opfers entschuldigt wird, werden die vermeintlichen Täter schnell angeprangert: „Die räubern sich unsere sauerverdienten Bestandsprovisionen und tun gar nichts für den Kunden." Das Verhalten der neuen Wettbewerber sei unfair gegenüber Kunden und Maklern; zudem rechtswidrig, da zahlreiche FinTechs zwar als Makler firmierten, die gesetzlich gebotenen Beratungspflichten jedoch ausschlössen. Als Beweis führen die Ankläger das Urteil gegen Moneymeets an. Tatsächlich hatte das Unternehmen in seinen Maklerverträgen Beratungsdienstleistungen generell ausgeschlossen. Eine Praxis, die das Landgericht Köln (AZ 84 O 65/15) untersagte. Dass Moneymeets gar keine Smartphone-App anbietet, wird weitgehend übersehen. Tatsächlich schließt nach meinen Recherchen aktuell kein einziger App-Makler seine Beratungspflichten aus, ganz im Gegenteil: Entscheidet sich der Kunde, seine Betreuung durch einen der neuen Anbieter wahrnehmen zu lassen, wird ihm oft unverzüglich ein persönlicher Berater an die Seite gestellt. Doch selbst wo dies nicht der Fall ist und man Beratungsdienstleistungen nur notgedrungen macht, werden zumindest die gesetzlichen Grundlagen erfüllt. Allein bei Knip werden Monat für Monat beispielsweise zwischen 5 und 10 neue Berater eingestellt. Alle müssen eine Fachausbildung vorweisen können. Dabei befeuert Gründer Dennis Just natürlich den Zorn der Makler, wenn er der Gründerszene in einem Interview erklärt: „Wir machen ja eigentlich keine Beratung."

Bestandsräuberei in Reinkultur.

Da ist das Bild dann doch scheinbar bestätigt: FinTechs griffen die Maklerprovisionen ab, ohne dass diese das Wohl des Kunden kümmere. Dementsprechend werden Versicherer gefeiert, die sich hinter ihre klassischen Makler stellen und die Maklersicht übernehmen. So kündigte die Ideal kurzerhand die Zusammenarbeit mit FinTechs auf. Man habe im Haus erhebliche Zweifel, ob die gesetzlichen Beratungspflichten eingehalten würden. Konkrete Anhaltspunkte, worin die Zweifel begründet seien, bleibt der Berliner Versicherer schuldig. Vielmehr lässt das Unternehmen verlautbaren: „Hier sehen wir im Übrigen auch Wettbewerbsverzerrungen zulasten unserer bewährten Partner. Wenn wir bei der Überprüfung von erfolgten Reversierungen feststellen, dass es sich um ein so genanntes FinTech handelt, widerrufen wir die Courtagezusage."