Warenkreditrisiken besser versicherbar

09.01.2017

Eine neue Warenkreditversicherung bietet ein Konzept für Risken in der Finanzierung von Warenvorräten.©-Maksym-Yemelyanov - Fotolia.com

Die Tochter der genossenschaftlichen Finanzgruppe will Unternehmen im Warenverkehr und der Logistik besser absichern. Die R+V Allgemeine bietet auch über Versicherungsmakler ein Konzept an.

Der Versicherer R+V Allgemeine Versicherungs AG aus Wiesbaden, eine Tochter der genossenschaftlichen Finanzgruppe, bietet auch über Versicherungsmakler ab sofort eine neue Warenkreditversicherung (WKV) an. Die spezielle Lösung für mittelständische und kleine Unternehmen beinhaltet neben einer branchenspezifischen und flexiblen Produktgestaltung viele besondere Leistungen zur Absicherung von Warenkreditrisiken wie etwa einen auf elf Länder erweiterten Nichtzahlungstatbestand, einen Rabattretter sowie vergünstigte Kreditprüfungs-Pakete im Prepaid-Verfahren.

Beim neu eingeführten Rabattretter ist ein Schaden pro Jahr ohne Folgen für die laufende Prämie. Im Jahr nach der Rabattrettung erhebt R+V keinen Schadenzuschlag. Bei schadenfreiem Verlauf im Folgejahr bleibt die Höhe des in der Vergangenheit verdienten Rückvergütungsanspruchs bestehen.

Exklusiv bei dieser Versicherungslösung ist der Nichtzahlungstatbestand für Auftraggeber aus dem Ausland. Dieser gilt ab sofort auch für Auftraggeber mit Firmensitz in elf weiteren Ländern Europas: Belgien, Dänemark, Finnland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und der Schweiz.

Neu in diesem Angebot für Warenkreditversicherung sind auch die vergünstigten Prepaid-Pakete für Limit-Anfragen, mit denen Kunden Auskünfte über die Bonität ihrer Auftraggeber einholen lassen können. Das Besondere: Die Prepaid-Pakete können für das In- und Ausland erworben werden und sind zeitlich nicht auf ein Jahr begrenzt. Sie stehen vielmehr während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung.

Darüber hinaus hat R+V die Rechtsschutz-Deckung in der WKV-Police um eine Rechtsberatung für Versicherte über eine zentrale Anwalts-Hotline ohne Anwaltskosten bei strittigen Forderungen erweitert, den Wegfall der Instanzenbegrenzung vorgenommen, sowie die Kostenübernahme einer Mediation bis 2.000 Euro eingeschlossen. (db)