Walnut Live integriert Tool zur Abfrage von ESG‐Präferenzen
21.03.2023
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Finanzberater können ab sofort die ESG‐Präferenzen ihrer Kunden MiFID‐II‐konform auf der Online‐Beratungsplattform Walnut Live erfassen und in die Basis-dokumentation sowie ab April in die Geeignetheitserklärung integrieren.
Voraussichtlich ab April 2023 wird die Abfrage mit der Änderung der FinVermV auch für Finanzanlagenvermittler verpflichtend. Mit dem neu entwickelten Modul können sie dieser Abfragepflicht einfach und standardisiert nachkommen.
Walnut Live visualisiert zudem die Vorstellungen der Anlegerinnen und Anleger mit Blick auf die Themen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung automatisch in ansprechenden Grafiken. In Spinnennetz‐Diagrammen etwa werden die individuellen Schwerpunkte mit dem Nachhaltigkeitsprofil der im Walnut Live gelisteten AIFs und Vermögensanlagen transparent dargestellt und abgeglichen.
„Mit der verpflichtenden Abfrage der ESG‐Präferenzen hat die EU ein wichtiges, aber komplexes Regelwerk geschaffen, das jetzt auch Finanzanlagenvermittler in die Praxis überführen müssen“, so Lars Gentz, Geschäftsführer der Walnut. „Mit der Integration in Walnut Live geben wir den Beraterinnen und Beratern ein Instrument an die Hand, das eine intuitive und standardisierte Abfrage ermöglicht und das Ergebnis anschließend auch visuell und verständlich darstellt“, erklärt Gentz weiter.
Berater erfassen die Angaben zur ESG‐Präferenz in Walnut Live analog zu den üblichen Parametern wie Anlagepräferenzen, Anlagezielen und Erfahrungen der Kunden. Diese können zu Beginn wählen, ob sie ihre Nachhaltigkeitspräferenzen bei Produktempfehlungen berücksichtigen möchten.
Entscheiden sie sich dafür, leitet die Plattform Berater und Kunde durch die weiteren Kategorien. Im Hintergrund entsteht anhand der Antworten automatisch das Nachhaltigkeitsprofil des Kunden. Die Fragen und Antwortmöglichkeiten erfüllen exakt die Vorgaben der MiFID‐II‐Richtlinie. Demnach wird erfasst, inwiefern und in welchem Umfang ein Anlageprodukt nachhaltige Investitionen gemäß EU‐Taxonomie oder im Sinne der EU‐Offenlegungsverordnung abdecken soll und inwiefern „nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ (Principal Adverse Impacts) berücksichtigt werden müssen.
Die Anleger können über den Detailgrad ihrer Angaben entscheiden, so wie es in der Regulierung vorgesehen ist. Sind ihnen etwa Umweltthemen besonders wichtig, können sie dort weitere Schwerpunkte setzen. Die Antworten werden beim anschließenden Produkt‐Matching entsprechend berücksichtigt.
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