VuV-Ombudsstelle zur Schlichtung
31.08.2014
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat mit der VuV-Ombudsstelle eine eigene unabhängige Einrichtung zur außergerichtlichen und kostenfreien Schlichtung von Konflikten zwischen Verbrauchern und dem Verband angeschlossenen unabhängigen Vermögensverwaltern ins Leben gerufen.
(fw/ah) Droht der Konflikt zwischen zwei Parteien zu eskalieren, kann es in kostspieligen Gerichtsverfahren münden. Um dem vorzubeugen, gibt es nun die VuV-Ombudsstelle. Das VuV-Ombudsverfahren, mit dem der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Bremen, Wolfgang Arenhövel betraut worden ist, bietet den Konfliktparteien eine unbürokratische Alternative zum gerichtlichen Verfahren.
„Natürlich lassen sich nicht alle Konflikte unkompliziert in einem bilateralen Gespräch klären. Häufig bedarf es eines unabhängigen Dritten, der die Situation objektiv von Außen beurteilt. Außerdem sind Gerichtsverfahren bei Auseinandersetzungen mit geringem Streitwert regelmäßig unverhältnismäßig. Das Ombudsverfahren kann diese Lücke schließen", so Arenhövel.
Der VuV wertet die Einrichtung der Schlichtungsstelle als Beitrag der Verbandsmitglieder zur nachhaltigen Stärkung des Verbraucherschutzes. „Als Verband sind wir stets auf der Suche nach effizienten Möglichkeiten, um unsererseits den Anlegerschutz zu stärken. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2013/11/EU zur Alternativen Streitbeilegung (AS) in Form unserer eigenen, aber unabhängigen Schlichtungsstelle können wir als Verband ein Zeichen setzen und Verantwortung übernehmen.", erläutert VuV-Vorstandsvorsitzender Andreas Grünewald. Die Umsetzung der EU-Richtlinie muss bis zum 09. Juli 2015 erfolgt sein.
Der VuV hat eine eigene Homepage zur Ombudsstelle eingerichtet, damit sich Verbraucher umfassend informieren und im Bedarfsfall ihren Schlichtungsantrag einreichen können. http://www.vuv-ombudsstelle.de