VPV mit neuen BU-Bedingungen
13.02.2018
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Zum Jahreswechsel hat die VPV ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in mehreren Punkten überarbeitet. So wurden der Zahlbeitrag für alle Berufsgruppen gesenkt, die Berufsgruppen neu eingeteilt und das Besserstellungssystem verbessert.
Für alle Berufsgruppen sinkt bei üblichen Vertragskonstellationen der jährlich zu zahlenden Beitrag in der VPV BU-Versicherung um gut 8 %. Zugleich wurde die Einteilung von Berufen in Berufsgruppen überarbeitet. Damit ergibt sich abhängig von der Vertragsgestaltung für einzelne Berufe ein insgesamt bis zu 40 % geringerer Jahresbeitrag. Außerdem wurden die Voraussetzungen für eine Besserstellung vereinfacht, z.B. für Handwerker mit Leitungsfunktion. Techniker oder Meister, die mindestens ein Jahr lang acht Mitarbeiter geführt haben, werden in eine günstigere Berufsgruppe eingestuft.
„Die finanzielle Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist für jeden Erwerbstätigen existenziell“, sagt Dr. Ulrich Gauß, Vorstandsvorsitzender der VPV, „daher ist es uns wichtig, bezahlbaren und guten Berufsunfähigkeitsschutz anzubieten.“
Im letzten Berufsunfähigkeitsranking des Analysehauses Morgen & Morgen hat die VPV die Höchstnote von fünf Sternen erhalten.
Die VPV setzt weiterhin auf eine einfache Risikoprüfung direkt beim Kunden. In gut 90 % der Fälle erhält der Kunde direkt im Kundengespräch eine Entscheidung über die Konditionen der Vertragsannahme bzw. Ablehnung. (ahu)