VOTUM sieht Verbesserungsbedarf beim pAV-Reformgesetz

21.10.2024

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Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e. V. sieht das pAV-Reformgesetz als eines der wesentlichen Projekte der zu Ende gehenden Legislatur. Die Reform hätte schon im Rahmen der zurückliegenden großen Koalition umgesetzt werden müssen, um die erforderlichen neuen Anreize zu einem breiten Aufbau privater kapitalgedeckter Altersvorsorge in der Bevölkerung zu setzen. Die lange Niedrigzinsphase hat die Schwächen der Riester-Regulierung offengelegt. Die Problematik unzureichender Renten und drohender Altersarmut ist in den vergangenen Jahren nicht kleiner, sondern größer geworden.

Der Verband erachtet den Reformvorschlag im Wesentlichen als gelungen, sieht jedoch auch noch erforderliche Änderungen und Verbesserungen:

„    1. Wir setzen uns dafür ein, dass der Kreis der Förderberechtigten um die Selbständigen erweitert wird. Seit Jahren machen sich wechselnde Regierungen Gedanken darüber, dass Teilen der Selbständigen, insbesondere solche mit nur geringen Einkünften, Altersarmut droht. Immer wieder wurden daher Anläufe für eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige unternommen. Auch in dieser Legislatur ist es jedoch nicht zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs gekommen. Wenn es nicht schon zu einer gesetzlichen Verpflichtung zur Altersvorsorge der Selbständigen kommt, so müssten wenigstens bessere Anreize für eine freiwillige Altersvorsorge für diese Berufsgruppe geschaffen werden. Dies kann bei gut verdienden Selbständigen sicher eine Basisrente sein. Mit dieser werden jedoch die Geringverdiener nicht adressiert. Für diese sollte sich die Zulagenberechtigung durch das pAV-Reformgesetz eröffnen.

    2. Für Geringverdiener mit Kindern führt der Gesetzesentwurf tatsächlich zu einer Schlechterstellung gegenüber den bisherigen Riester Förderrahmen. Hier sollte nachgebessert werden.

    3. Ein Altersvorsorgesparen ohne Risikostreuung erachten wir als Irrweg. Die Einzelaktie hat daher im Altersvorsorgedepot nichts zu suchen.

    4. Altersvorsorge beschränkt sich nicht auf eine Kapitalanlageentscheidung. Gerade die neue Produktwelt mit einer klaren Trennung von Anspar- und Auszahlungsphase, der Möglichkeit die Auszahlungsphase auf ein Endalter 85 statt einer Leibrente zu begrenzen sowie unterschiedliche Garantieniveaus bis hin zum Wegfall sämtlicher Garantien zu wählen, ist von Altersvorsorgesparern nur mit Beratung auf einer vollständig aufgeklärten Basis zu treffen. Hinzukommen Abwägungen und Vergleiche etwa mit Sparprozessen in der betrieblichen Altersvorsorge oder der 3. Säule sowie die zutreffende Ermittlung der in der Zukunft entstehenden Rentenlücke. All dies benötigt qualifizierte Beratung. Das pAV-Reformgesetz sollte daher jegliche Anreize vermeiden, diese wichtige, lebenslang wirkende Entscheidung leichtfertig ohne Beratung zu treffen.“

Votum spricht sich daher dafür aus, dass jedem Vertragsabschluss zwingend ein Beratungsangebot vorausgehen muss. Die Abwahl eines solchen Beratungsangebots kann nur nach entsprechender deutlicher Risikobelehrung erfolgen. (mho)

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