Vorsicht bei Pensionskassen

29.08.2016

Helge von Hagen, Referent betriebliche Altersversorgung, 7x7finanz GmbH

Ende Mai 2015 war es so weit: Die anhaltende Niedrigzins- und Staatenrettungspolitik der Europäischen Zentralbank forderte ein Opfer bei den Pensionskassen. Die zum Talanx Konzern gehörende neue leben Pensionskasse konnte dem Druck nicht mehr länger standhalten und war gezwungen, den Rechnungszins für einen Teil ihrer Altverträge abzusenken.

Für künftig zu zahlende Beiträge erhalten Altkunden der Pensionskasse ab dem 1.1.2017 einen deutlich niedrigeren Rechnungszins. Laut Pressemitteilung* sinkt dieser von ursprünglich 3,25 Prozent oder 2,75 Prozent, auf nur noch 1,25 Prozent ab. Dies stellt eine spürbare Verschlechterung für die Kunden dar. Doch damit nicht genug, denn zusätzlich greift die aktuelle Sterbetafel DAV2004R. Beide Faktoren werden zu einer deutlichen Minderung sowohl der Garantie- als auch Gesamtrenten führen. Da viele Pensions-kassen erst im Jahr 2002 oder danach gegründet worden sind, verfügen sie heute nur über geringe Reserven. Mehrere Krisen, die Nachreservierung für die Sterbetafel DAV2004R und die anfangs genannte Niedrigzinspolitik, nagten an den mageren Reserven bzw. ließen solche erst gar nicht entstehen. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass weitere Pensionskassen dem Beispiel der neue leben Pensionskasse folgen und sich eine solche Maßnahme von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

Was bedeutet diese Maßnahme für Arbeitgeber?

Das Betriebsrentengesetz regelt, dass Arbeitgeber auch dann für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einstehen, wenn die Durchführung über Dritte erfolgt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Die neue leben Pensionskasse beschwichtigt zwar, eine Arbeitgeberhaftung wäre ausgeschlossen, da die arbeitsvertraglichen Zusagen von Anfang an eine Absenkungsmöglichkeit vorgesehen hätten; wir gehen jedoch davon aus, dass die Haftungsfrage wahrscheinlich erst vor dem Bundesarbeitsgericht entschieden wird.

Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?

Schon seit längerer Zeit empfehlen wir als Makler unseren Kunden keinen Neuabschluss von Pensionskassenverträgen mehr. Alle Arbeitgeber, die den Durchführungsweg Pensionskasse nutzen und dazu nicht verpflichtet sind (z. B. durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung), sollten sich überlegen, ob sie nicht den Durchführungsweg für Neuverträge wechseln. Es bietet sich an, statt der Pensionskasse eine Direktversicherung eines soliden Lebensversicherers zu nutzen. Die Direktversicherung bietet in der Regel auch für Arbeitnehmer klare Vorteile, sobald eine private Vertragsfortführung ansteht.

Ein Fachkommentar von Helge von Hagen, Referent betriebliche Altersversorgung, 7x7finanz GmbH in Kassel