Vom PKV-Verband abgemahnt

27.08.2014

Foto: © guukaa - Fotolia.com

Weil fragwürdige Werbetricks à la „PKV ab 59 Euro" insbesondere im Internet um sich greifen und den Ruf der Privaten Krankenversicherung schädigen, geht der PKV-Verband jetzt juristisch dagegen vor.

(fw/hwt) „Werbungen für Tarifangebote zu einem Preis, der so am Markt nicht verfügbar ist, sind unzutreffend und damit irreführend. Sie verstoßen gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb", erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Dr. Volker Leienbach. Dies gelte auch für das Verschweigen wesentlicher Merkmale, wenn beworbene Tarife nicht die typischen Leistungen einer privaten Krankenversicherung umfassten. „Die Urheber entsprechender irreführender Werbeangebote erhalten daher eine Abmahnung. Sie werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohen ihnen empfindliche Strafzahlungen", so Leienbach.

Eine Umfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen habe ergeben, dass zu den in einschlägigen Werbungen genannten Billigst-Beiträgen kein Tarif bekannt sei, der den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung biete, darunter zum Beispiel freie Arztwahl, Unterkunft in Ein- oder Zweibettzimmern oder Chefarztbehandlung. Soweit es bei PKV-Unternehmen einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gebe, seien sie an sehr enge Voraussetzungen geknüpft und bezögen sich auf spezielle Zielgruppen, wie etwa Studenten, Beamtenanwärter oder Meisterschüler. Leienbach: „Solche Tarife werden aber in der Regel ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, weil sie nur für vorübergehende Lebensphasen gelten. Sie entsprechen nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung."

Bei einigen dieser scheinbaren Billig-Angebote liege der Verdacht nahe, dass es sich gar nicht um Werbung für reale Versicherungen handele, sondern andere Absichten dahintersteckten. Meist führten diese Werbeanzeigen direkt zu Internet-Fragebögen, in denen persönliche Daten abgefragt würden, die sich anschließend gewinnbringend für völlig andere Zwecke vermarkten ließen. Praxistests von Verbraucherschutz-Journalisten hätten zutage gebracht, dass sie in keinem einzigen Fall nach dem Ausfüllen solcher Fragebögen ein konkretes Versicherungsangebot erhalten hätten, stattdessen aber beispielsweise ein versehentlich bestelltes Zeitschriften-Abonnement. Leichenbach: „Neben dem Ärger für die irregeführten Verbraucher sind diese angeblichen Billigangebote auch aus Sicht der Privaten Krankenversicherung ein großes Ärgernis. Sie beschädigen das Ansehen der PKV, das für besonders hochwertigen Versicherungsschutz und für eine umfassende Gesundheitsversorgung steht."

www.pkv.de