VOLZ „EKS Einkommenssicherung“ mit neuer Tarifstruktur

07.02.2013

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Längst nicht jeder Freiberufler und Selbständige verfügt über genügend finanzielle Rücklagen, um im Falle einer längeren Krankheit ausreichend abgesichert zu sein. Hier greift das Konzept „EKS Einkommenssicherung“, das die VOLZ Unternehmensgruppe bereits vor etlichen Jahren gemeinsam mit der Generali Österreich entwickelt hat und das eine sinnvolle Ergänzung des Krankentagegeldes ist.

(fw/ah) Während übliche Angebote von Krankentagegeldern den Einkommensausgleich übernehmen, geht EKS über diesen Ansatz hinaus und bietet zudem einen finanziellen Ausgleich für die laufenden Betriebsausgaben und ist somit eine sinnvolle Ergänzung, um die gesamte wirtschaftliche Situation speziell von Freiberuflern und Selbständigen zu schützen. "Schon aus Haftungsgründen sollten Makler ihren Kunden in dieser Zielgruppe EKS anbieten, denn die meisten kleineren Firmen halten Krankheitsphasen des Entscheiders nur kurze Zeit durch und dieses Risiko lässt sich eben durch EKS ausschließen", meint VOLZ-Vorstand Christian Wetzel.

Der Anspruch auf die EKS Einkommenssicherung läuft dabei im Krankheitsfall maximal 24 Monate und deckt die üblichen Krankheitsfälle ab. Doch damit nicht genug: "Der Kunde erhält den versicherten Tagessatz nicht nur bei Krankheit oder Unfall, sondern auch bei Sachschäden beispielsweise in Folge von Brand, Explosion, Austritt von Leitungswasser, Sturm, Hagel, Schneedruck oder Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus. Hinzu kommt der Schutz vor Ausfällen beim Tod des Ehepartners, der Eltern oder Kinder, bei Flugverspätungen oder Flugausfall sowie bei Unruhen im Ausland", erklärt Andreas Glaser, Versicherungsexperte bei Volz. Als weiterer Vorteil ist der Kündigungsverzicht während der vereinbarten Laufzeit zu nennen. Ist beispielsweise eine Vertragsdauer von zehn Jahren vereinbart, so verpflichtet sich Generali zur Einhaltung des Vertrages - auch bei Häufung von Schäden. Dabei besteht selbst bei vereinbarter zehnjähriger Vertragsdauer die Möglichkeit der jährlichen Kündigung. Der Kunde muss für diesen Fall lediglich den Vorteil der günstigeren Prämie im Vergleich zum jährlichen Vertragsabschluss erstatten.

Ab 01.04.2011 hat Volz die Bedingungswerke für die Tarife noch einmal überarbeitet und angepasst. Heraus kam eine Prämiensenkung von 15 Prozent im Grundtarif. Für die Millionen von Freiberuflern und Selbständigen ist EKS Einkommenssicherung damit ein wichtiger Baustein einer zielgerichteten Versorgung im Krankheitsfall oder bei Betriebsausfall. Die Folgen von Risiken, die anderweitig nur schwer versichert werden können, gehören damit der Vergangenheit an.

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