Volle Dröhnung

02.08.2015

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Die finanzielle Absicherung der Zukunft für den Fall, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, war früher vornehmlich Aufgabe von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Doch das hat sich in den vergangenen Jahren grundsätzlich geändert. Davon profitieren nicht nur Millionen Bundesbürger, sondern auch die Makler.

So viel Absicherung der Arbeitskraft war nie. Noch vor ganz wenigen Jahren hatten die Deutschen lediglich die Wahl zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch das ist Geschichte, die Zauberformel von der Arbeitskraftabsicherung belebt Versicherer und Makler gleichermaßen. Bieten sich damit aber automatisch umfangreichere Beratungsmöglichkeiten als ehedem nur mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? Maximilian Buddecke, Leiter Maklervertrieb in der Versicherungsgruppe die Bayerische, legt auf einen kleinen Unterschied Wert: „Das eine ist eine Produktberatung und das andere ist ein Oberbegriff für ein ganzes Beratungsfeld. Bei der Bayerischen nennen wir dies Einkommenssicherung. Zwar gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung definitiv als ein mögliches ‚Werkzeug‘ zur Arbeitskraftsicherung, aber das Beratungsspektrum ist durchaus weiter zu fassen.“

Für Makler ist es mittlerweile schwer geworden, bei den vielen sehr unterschiedlichen BU-Alternativen noch den Überblick behalten.

Christian Gesell, Produktmanager Existenzschutzversicherung bei AXA, relativiert jedoch: „Vergleichsanbieter bieten Maklern eine gute Übersicht über die Vor- und Nachteile der BU-Alternativen.“ Und auch Peter Schneider, Geschäftsführer bei MORGEN & MORGEN, hat erkannt: „Für Makler wird es zunehmend schwerer, zwischen Angeboten zu Erwerbsunfähigkeit, Dread Disease, funktionelle Invalidität nach der Schaden- oder Lebensversicherung sowie Grundfähigkeiten das für den Kunden passende Angebot zu finden.“ Unterstützung in Form von professionellen Softwareangeboten für die Makler sei hier dringend erforderlich. Schneider: „MORGEN & MORGEN wird zur DKM ein Tool anbieten, das einen sehr umfassenden Überblick zu den Angeboten der Arbeitskraftsicherung bietet.“

Dabei hatte alles einmal mit der Unfallversicherung angefangen.

Gute Gründe gab es dafür, wie Stephen Voss, Vorstandsvorsitzender Baden-Badener Versicherung, erläutert: „Die Gründe, die zum Verlust der Arbeitskraft führen können, sind vielfältig – unter anderem kann ein Unfall schwerwiegende Folgen für die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit haben und diese vorübergehend oder sogar dauerhaft beeinträchtigen.“ Für den Betroffenen führe das häufig zu Einkommenseinbußen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet zwar für Berufsunfälle, diese Leistungen sind aber minimal und dienen eher einer Grundversorgung. So wird beispielsweise keine Kapitalsumme gezahlt, sondern eine Rente ab 20 % Erwerbsminderung. Mit der privaten Unfallversicherung kann der Versicherungsnehmer für den Fall der Invalidität eine Kapitalsumme erhalten, die fortan seinen Lebensstandard absichern kann. Voss: „Die Vorsorge durch eine private Unfallversicherung bedeutet demnach eine Sicherung des Lebensstandards.“

Natürlich gehört auch die Absicherung des

Pflegerisikos in den Gesamtkontext.

Und zwar unabdingbar, so erklärt auch Dr. Mathias Masberg, Leiter Produktmanagement AXA Krankenversicherung: „Betrachtet man die Pflegeversicherung in einem Gesamtkonzept entsprechend der Lebensphasen des Kunden, so steht zur Absicherung der Arbeitskraft der Abschluss einer BU stets an erster Stelle. Die Pflegeversicherung sollte jedoch spätestens nach der Erwerbsphase die BU in der Rentenphase ablösen.“ Ein frühzeitiger Abschluss einer solchen Pflegeversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, auch um die Beiträge niedrig zu halten. Beim Verlust der Arbeitsfähigkeit stellt die Pflegeversicherung dann bereits in der Erwerbsphase neben der Kompensation des Einkommens auch die Finanzierung der notwendigen Pflege sicher. AXA bietet hier laut Dr. Masberg mit der „Pflegevorsorge Flex“ eine flexible und einfache Lösung: Der Kunde kann einzelne Pflegestufen individuell absichern. Außerdem kann er die Police mit dem Pflege-Bahr kombinieren. Die Wartezeit beim Pflege-Bahr entfällt und der Kunde sichert sich die staatliche Förderung. Dr. Masberg ergänzt: „Pflegebedürftige erhalten jeden Monat ein Pflegegeld, das sie bereits ab Stufe 0 flexibel einsetzen können. Die Kunden sind bereits ab Pflegestufe 1 von der Beitragszahlung befreit. Anfang 2015 hat AXA die Pflegevorsorge zudem um den ‚Demenzbaustein‘ Flex 0 ergänzt.“

Doch wie sieht es mit der Haftung des Maklers aus?

Eine ganz wesentliche Frage ist, ob durch die neue Sicht auf die Absicherung der Arbeitskraft nicht automatisch das Haftungsrisiko der Makler steigt. Buddecke sieht diese Gefahr nicht: „Nein, eher im Gegenteil. Wenn jemand in der Vergangenheit nur eine BU angeboten hat, dann konnte man eine relativ große Zielgruppe aufgrund von mangelnder Liquidität oder Vorerkrankungen nicht bedienen oder musste kleine Rentenhöhen in der BU anbieten, dass der Sinn in Frage gestellt werden kann.“ Mittlerweile biete der Markt viele, zum Teil sehr gute Alternativen, die auch eine Absicherung für diese Zielgruppen zulasse. Damit sinke eher das Haftungsrisiko. Buddecke: „Anfangen sollte man in der Beratung immer bei der bestmöglichen Variante und dann mit dem Kunden gemäß seiner persönlichen Situation die Qualität der Produkte vor der Laufzeit und der Rentenhöhe reduzieren. die Bayerische bietet hierfür ein umfassendes Portfolio an BU-Tarifen, EU, Multi Protect, Schwere Krankheiten Absicherung und ganz aktuell unsere neue Unfallwelt.“ Gesell ergänzt: „In den Beratungsprotokollen sollte immer auf die empfohlene Absicherung hingewiesen werden. Kunden sollte bewusst sein, dass eine BU-Versicherung die umfangreichste Absicherung darstellt. Die Alternative kann aus Kostengründen und im Hinblick auf Vorerkrankungen oder nicht versicherbare Berufe jedoch sehr attraktiv sein.“ AXA empfehle Maklern, Kunden sowohl die BU als auch Alternativlösungen zu präsentieren und die Unterschiede der Modelle transparent zu machen. (hwt)

finanzwelt extra 04/2015 | Arbeitskraftsicherung