VL: So kann man Hürden bei der Förderung überwinden

15.03.2023

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Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Um die Förderung zu erhalten, gilt es aber einige Hürden zu überwinden.

VL werden nicht automatisch gezahlt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich also selbst darum kümmern, sie zu erhalten. Da es sich um freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers handelt, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag, wie viel Berufstätigen zusteht. Bis zu 40 Euro im Monat sind möglich, die zusätzlich zum Bruttogehalt ausgezahlt werden. Im ersten Schritt muss also mit Chefin oder Chef geklärt werden, ob man überhaupt VL erhält. Danach gilt es dann, eine passende Anlageform zu finden.

Der Staat fördert Vermögensbildung mit der Arbeitnehmersparzulage. 9 % auf maximal 470 Euro pro Jahr (43 Euro), erhält man bei Anlage der VL in einem Banksparplan oder Bausparvertrag. Dabei darf das zu versteuernde Einkommen allerdings nicht höher sein als 17.900 Euro pro Jahr (Verheiratete: 35.800 Euro). 20 % auf 400 Euro pro Jahr (80 Euro) zahlt der Staat bei einer Investition in einen Fondssparplan, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über 20.000 Euro liegt (Verheiratete: 40.000 Euro). In beiden Fällen läuft der Antrag auf Förderung jährlich über die Einkommensteuererklärung und wird i.d.R. erst nach einer Sperrfrist von sieben Jahren ausbezahlt. Laut uniVersa wirken diese formalen Hürden für viele abschreckend, andere wiederum machten gar keine Einkommensteuererklärung oder die Förderung wird nicht gewährt, weil das Einkommen zu hoch ist.        

Alternative Möglichkeiten

Als alternative Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist eine betriebliche Altersvorsorge. Die staatliche Förderung funktioniert dabei unkompliziert ohne extra Antragstellung mit der monatlichen Gehaltsabrechnung. Die VL werden per Bruttolohnumwandlung angelegt, was neben Sozialabgaben auch Lohnsteuer spart. Der Arbeitgeber ist außerdem i.d.R. verpflichtet, einen zusätzlichen Zuschuss von 15 % auf die VL zu gewähren, da er durch die Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Den Sparern steht dann entweder eine lebenslange garantierte Rente zu oder eine einmalige Kapitalabfindung. Auch eine Teilauszahlung von bis zu 30 % ist möglich, der Rest wird als lebenslange Rente ausbezahlt. (lb)