Viridium Gruppe: Neuordnung im Vorstand

06.11.2023

Michael Havas wird neuer COO der Viridium Gruppe. Foto: © Viridium Gruppe

Der langjährige COO der Viridium Gruppe, Markus Eschbach übergibt seine Position zum 1. April 2024 an Michael Havas, bisher Bereichsleiter Kundenservice. Der Wechsel geschieht im Rahmen der regulären Nachfolgeplanung. Michael Havas bleibt dem Unternehmen weiterhin verbunden. Gleichzeitig wechselt Christoph Kecher von der Hamburg Commercial Bank als neuer Chief Technology Officer zur Viridium Gruppe.

Michael Havas wird neuer COO

Michael Havas leitet seit September 2022 den Bereich Kundenservice bei Viridium und ist maßgeblich für die positive Weiterentwicklung des Kundenservices in dieser Zeit verantwortlich. Vor seiner Tätigkeit bei der Viridium war er fünf Jahre lang für das Shared Service Center der Erste Bank und der österreichischen Sparkassen verantwortlich. Schlüsselaufgaben waren dabei unter anderem das Management der Einheiten entlang operativer Exzellenzstandards, die Ausrichtung der Bereiche auf ein anspruchsvolles Customer-Relationship-Management und die Digitalisierung zentraler Services.

Markus Eschbach: Kundenservice erheblich ausgebaut

Markus Eschbach ist seit Ende 2014 Mitglied des Vorstands der Viridium Gruppe, dem nach eigenen Angaben Deutschlands führenden Bestandsspezialisten für Lebensversicherungen. In dieser Zeit war er verantwortlich für den Kundenservice, das Integrations- und Prozessmanagement sowie viele Jahre auch für den Bereich Personal. Er hat maßgeblich am Aufbau der Gruppe und ihren Strukturen mitgewirkt, beispielsweise durch die strategisch wichtige Migration und Integration von Skandia, Entis und Proxalto sowie die dynamische Anpassung der Organisationsstruktur an das Wachstum der Viridium Gruppe, insbesondere im Kundenservice.

Heinz-Peter Roß, Aufsichtsratsvorsitzender der Viridium: „Im Namen des Aufsichtsrats und Vorstands danken wir Markus Eschbach für seinen außerordentlichen, langjährigen Einsatz und seinen kontinuierlich wertstiftenden Beitrag zum Erfolg der Viridium Gruppe. Markus Eschbach hat mit seinem umfassenden Verantwortungsbereich wesentlich zum erfolgreichen Wachstumskurs der Viridium beigetragen. Unter seiner Führung wurde der Kundenservice erheblich ausgebaut und ist zu einer zentralen, modernen Organisation geworden.“

Christoph Kecher wird neuer CTO

Zudem wird Christoph Kecher, bisher Chief Technology Officer bei der Hamburg Commercial Bank, zum 1. April 2024 neuer Chief Technology Officer (CTO) der Viridium Gruppe. Er folgt damit auf Jörg Günther, der das Unternehmen verlassen wird. Darauf haben sich Jörg Günther und der Aufsichtsrat der Viridium Gruppe in bestem gegenseitigem Einvernehmen verständigt.

Vor seiner Tätigkeit bei der Hamburg Commercial Bank war Christoph Kecher 17 Jahre lang bei der HSBC in Düsseldorf tätig und hat in verschiedenen Führungsrollen die Digitalisierung und IT-Integration des Unternehmens erfolgreich vorangetrieben. Schwerpunkte seiner Arbeit waren die Modernisierung und Weiterentwicklung der digitalen Plattformen und Prozesse der Bank mit Fokus auf Customer, Business und Employee Value.

Heinz-Peter Roß sagt: „Wir freuen uns sehr, mit Michael Havas und Christoph Kecher zwei so erfahrene Kollegen im Vorstandskreis neben CEO Tilo Dresig, CFO Johannes Berkmann und CRO Michael Sattler begrüßen zu dürfen. Als ausgewiesene Experten mit langjähriger Führungserfahrung im Kundenservice und der IT, der Migration und Integration großer Kundenportfolios sowie der Service- und Qualitätssicherung werden sie mit ihren Teams eine Schlüsselrolle bei der weiteren Entwicklung der Viridium Gruppe einnehmen.“

Gleichzeitig ergänzt Heinz-Peter Roß: „Wir bedanken uns bei Jörg Günther für die wertvollen Beiträge zur Fortentwicklung unseres Unternehmens und für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Für seine persönliche und berufliche Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.“

Die Berufungen von Michael Havas und Christoph Kecher in die Vorstände der Versicherungsunternehmen und Holdinggesellschaften der Viridium Gruppe stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). (mho)

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