Vertriebsmasche Verbraucherschutz – oder bei Sachkundigen kaufen

19.03.2015

Tipps von Ex-Verbraucherschützer Tenhagen, das Protokoll nach Gerd Billen, da fehlt nur noch die Empfehlung von Axel Kleinlein, dem Star-Verbraucherschützer. Ein Schelm der da Böses vermutet.

2015-03-20 (fw/db) Wer für das Alter Geld zurücklegen möchte, sich dabei aber nicht langfristig festlegen mag oder noch unsicher ist, für den lohnen sich auch Aktien-Indexfonds (ETFs). Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip, mit Ex-Verbraucherschützer Hermann-Josef Tenhagen als Chefredakteur, empfiehlt Sparern zwei flexible Methoden, um fürs Alter in ETFs zu investieren: über einen Sparplan oder eine Netto-Rentenversicherung. Das Geld sei so jederzeit verfügbar, die Beiträge seien flexibel, die Renditechancen wären langfristig gut. Die Finanztip-Experten haben beide Varianten der flexiblen Altersvorsorge untersucht und geben jetzt in einer Medienmitteilung Tipps, für wen sich welche Lösung lohnt.

Viele schieben die Entscheidung für die notwendige private Altersvorsorge vor sich her. Ein Grund ist die Unwissenheit der Menschen, wie sich ihr Leben entwickeln wird und ob sie einen gefassten Plan für die Altersvorsorge über Jahrzehnte durchhalten können – vielleicht verlieren sie ihren Arbeitsplatz oder wollen später Wohneigentum erwerben.

„Wer trotz Unsicherheit schon Geld für die Rente zurücklegen möchte, ohne sich langfristig zu binden, für den ist die flexible Altersvorsorge mit Aktien-Indexfonds ideal“, sagt Saidi Sulilatu von Finanztip und Ex-Honorar-Verkäufer bei der Consilanto GmbH. „Sie stellt als Aktienanlage einen guten Baustein neben anderen Altersvorsorgeformen dar – für jeden unter 55, besonders für Berufseinsteiger und Familien mit Kinderplänen.

Bei Indexfonds nur ein Honorar als Beratungskosten

Ein Aktien-Indexfonds bildet einen bestimmten Aktienindex nach. Diese Fonds braucht kein teures Management, da die Auswahl und Gewichtung der Aktien durch den Index vorgegeben sind. Ein Indexfonds lässt sich auf zwei Arten zur Altersvorsorge nutzen: als Bankprodukt über einen ETF-Sparplan oder als Versicherungsprodukt über eine Netto-Rentenversicherung.

Beide haben Lösungen haben sich nach Angaben von Finanztip als gute Methoden der Altersvorsorge erwiesen, unabhängig davon, ob das angesparte Kapital im Alter auf einmal oder als monatliche Rente ausgezahlt werden soll.

„Das Entscheidende ist, dass man bei beiden Varianten keine Abschlusskosten hat. Die sind also nicht verloren, wenn man irgendwann auf eine andere Vorsorge umsattelt“, erklärt Sulilatu. Die Anleger verzichten für diese Flexibilität allerdings auf die staatliche Förderung via Riester- oder Betriebsrente – für die im Alter zu Teilen Steuern anfallen. Von einer klassischen Rentenversicherung ohne eine staatliche oder betriebliche Förderung rät Finanztip ab.

Netto-Rentenversicherung versus ETF-Sparplan

Die sogenannten Netto-Policen beinhalten nicht die Provisionen oder Courtagen für Vermittler, die meist mehr als 1.000 Euro ausmachen.

Netto-Policen werden im Markt von Vermittlungsunternehmern, Versicherungsmaklern, aber auch von den wenigen Honorarberatern auf Honorarbasis angeboten.

„Eine Netto-Rentenversicherung empfehlen wir als flexible Form der Altersvorsorge vor allem für denjenigen, der noch mehr als 20 Jahre bis zur Rente hat“, sagt Sulilatu. Sie sei steuerlich gegenüber der Direktanlage in Fonds begünstigt, sofern sie mindestens zwölf Jahre lief und nicht vor dem 62. Lebensjahr beendet wird. Sie biete eine Option für eine lebenslange Rente mit Garantie.

Die Redaktion von Finanztip empfiehlt in der Pressemitteilung die Tarife Forte3D Honorar der ARAG SE und den Tarif Myindex von Interrisk, dem Maklerversicherer der österreichischen Vienna Insurance Group (VIG).

Wer weniger als 20 Jahre bis zur Rente hat und monatlich 100 Euro anlegen will, für den empfiehlt die Redaktion von Ex-Verbraucherschützer Tenhagen ein ETF-Sparplan über eine Online-Bank wie Comdirect oder Consorsbank.

finanzwelt-Fazit: Neu ist das nicht, dass Verbraucherschützer den Vertrieb, Honorare und Gebühren als ein Geschäftsmodell entdeckt haben. Ex-Verbraucherschützer Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), soll das Geschäftsmodell durch Gesetze und Fördermittel in Millionenhöhe für staatlich finanzierten Verbraucherschutz fördern und schützen.

Aber warum sollten die Bürger bei Beratern ohne Sachkunde üppige Honorare und Gebühren zahlen, wenn es das Gleiche bei Vermittlungsunternehmern gibt, die bei der zuständigen Industrie und Handelskammern (IHK) registriert sind und in öffentlich-rechtlicher Prüfung ihre Sachkunde und Kompetenz nachgewiesen haben, sich fortlaufend weiterbilden und für ihren Rat haften?

Dietmar Braun