Versicherungskammer: Grundfähigkeitsversicherung mit Schutz bei Krebs

28.01.2025

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Der Konzern Versicherungskammer hat seine Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung grundlegend überarbeitet. Neu ist, dass der Versicherungsschutz bei schwerer Krebserkrankung, bei Neuverträgen, bereits im Grundbaustein in allen Tarifen der Berufs- und Grundfähigkeitsversicherung enthalten ist. Dies ist bei Grundfähigkeitsversicherungen in Deutschland ein Novum. Beamten sind zudem bei Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung automatisch gegen eine Dienstunfähigkeit abgesichert.

„Mit der umfassenden Verbesserung unserer Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung setzen wir ein klares Zeichen für eine noch stärkere Kunden- und Vertriebspartnerorientierung sowie Flexibilität“, erklärt Klaus G. Leyh, Vorstand des Ressorts Personenversicherung im Konzern Versicherungskammer.

Die aktuellen Verbesserungen umfassen zahlreiche neue Leistungsmerkmale. So erhalten Teilzeitbeschäftigte unter anderem weitgehend den gleichen Leistungszugang wie Vollzeitbeschäftigte. Bei einer schweren Krebserkrankung setzt der Versicherer die Beitragszahlung für bis zu 18 Monate aus und zahlt den Betroffenen die vereinbarte Rente. (mho)