Versicherung für Datenschutzbeauftragte
28.06.2018
Die DSGVO bietet zahlreiche Fallstricke, vor allem für Datenschutzbeauftragte / Foto: © Fotofuchs - stock.adobe.com
Datenschutzbeauftragte können bei Hiscox eine spezielle Versicherung für diese Tätigkeit abschließen. Dabei sind auch hohe Deckungssummen versichert.
Die am 25. Mai in Kraft getretene DSGVO verunsichert viele Unternehmen: Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Unternehmen Geldstrafen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes. Die Haftungsrisiken gelten sowohl für externe Dienstleister als auch für intern mit dem Datenschutz beauftragte Mitarbeiter. Für beide Gruppen bietet der Spezialversicherer Hiscox nun eine bedarfsgerechte Absicherung für alle typischen Risiken ihrer Tätigkeit an. Damit auch Strafgelder nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung abgesichert sind, die im Falle eines Regressverfahrens auf Datenschutzbeauftragte zukommen könnten, besteht die Möglichkeit, Deckungssummen von bis zu zehn Millionen Euro schnell und einfach über den Online-Rechner abzuschließen. Über das individuelle Underwriting können besondere Risiken und Tätigkeiten ebenfalls mühelos abgedeckt werden. Vorrausetzung ist, dass die betreuten Unternehmen nicht an der Börse notiert sind und einen Umsatz von maximal 500.000 Euro erwirtschaften.
Modularer Aufbau für externe Anbieter
Die Versicherung für Datenschutzbeauftrage lässt sich, dem modularen Hiscox Prinzip folgend, modular aufbauen und passgenau zusammenstellen. Neben der Vermögensschadenhaftpflicht als Basisversicherung können externe Datenschutzbeauftragte eine Betriebshaftpflicht, Sachversicherung sowie eine Cyber- und Datenversicherung für die eigenen IT-Systeme ergänzen.
Die Versicherung bietet sich ebenfalls bei Nebentätigkeiten und Mischtätigkeiten an, beispielsweise bei Anwälten oder Wirtschaftsprüfern, die einen zusätzlichen Schutz zur Pflichtversicherung abschließen möchten.
„Mit unserer neuen Versicherungslösung für Datenschutzbeauftragte können wir unsere Expertise als Spezialversicherer einmal mehr unter Beweis stellen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung sorgt auch einen Monat nach Inkrafttreten bei Unternehmen und Datenschutz-Befohlenen für Unsicherheit. Externe, aber auch interne Datenschutzbeauftragte können im Falle einer Datenschutzverletzung oder eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung von Unternehmen in Regress genommen werden. Dieses finanzielle Risiko können wir als Versicherer mit einem passgenauen Schutz minimieren“, kommentiert Mario Hartmann, Underwriting Manager Professional Indemnity und D&O bei Hiscox. (ahu)