Versicherer ziehen positive Bilanz des Hinterbliebenengeldes
28.01.2025
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV / Foto: © GDV
Seit 2017 können Menschen Hinterbliebenengeld beanspruchen, wenn eine ihnen besonders nahestehende Person getötet wurde. Zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall. Die Regelung hat sich nach Ansicht der Kfz-Versicherer bewährt: „In aller Regel einigen sich Hinterbliebene und Versicherer einvernehmlich. Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt es nur sehr selten“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Im Durchschnitt beträgt das von Versicherungen gezahlte Hinterbliebenengeld rund 10.000 Euro. Die einzelnen Zahlungen liegen zwischen 1.000 und 15.000 Euro. „In der Regel erhalten Ehepartner, Eltern und Kinder höhere Zahlungen als entferntere Verwandte oder andere Personen, die das vom Gesetz verlangte persönliche Näheverhältnis zum Verstorbenen hatten“, so Käfer-Rohrbach.
Das Hinterbliebenengeld ist vom Verursacher des Todesfalls beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu bezahlen. Es soll das seelische Leid der Hinterbliebenen anerkennen. Bis zur Einführung des neuen Anspruchs konnten Hinterbliebene nur dann einen Ausgleich für ihr seelisches Leid erhalten, wenn sie durch den Todesfall psychisch so stark belastet waren, dass sie krank wurden (sogenannte „Schockschäden“).
Zum Hintergrund: § 844 Absatz 3 BGB im Wortlaut
„Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.“ (mho)