Versicherer siegt gegen Verbraucherzentrale

18.09.2019

Foto: © Freedomz - stock.adobe.com

Vor kurzem hatte die Verbraucherzentrale Hamburg erfolgreich einen Rechtsstreit mit der Generali abgeschlossen. Gegen einen anderen Versicherer musste sie aber nun eine juristische Niederlage hinnehmen.

Die Allianz nutzt bei ihrem Vorsorgekonzept IndexSelect das „gute Ansehen“ von Indexfonds aus, ohne ihren Kunden die entsprechenden Vorteile der Indexfonds zu bieten – das behauptete zumindest die Verbraucherzentrale Hamburg, die deshalb den Versicherer verklagte. So warfen die Verbraucherschützer der Allianz vor, dass diese IndexSelect durch die umstrittene Werbung vermittle, dass Kunden an der Werteentwicklung des Euro Stoxx 50 partizipieren würden, ohne jedoch die Höhe und Form dieser Teilhabe zu kommunizieren. Somit werde den Anlegern eine Art „Mogelpackung“ verkauft.

Der jahrelange Rechtstreit wurde im vergangenen April vom Oberlandesgericht München zugunsten der Allianz entschieden. Damals wurde die Auffassung der Allianz vollkommen bestätigt. So sei sie Werbung weder irreführend noch würden relevante Informationen vorenthalten. Stattdessen seien alle Informationen verständlich und umfassend gewesen. Eine Revision wurde damals nicht zugelassen. Jedoch hatte die Verbraucherzentrale Hamburg noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Wie ProVision online nun berichtet, hätte sich die Verbraucherzentrale „nach reichlicher Überlegung“ dazu entschieden, auf diese zu verzichten.

Mit dem Verzicht auf die Nichtzulassungsbeschwerde endet in diesem Monat bereits der zweite Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Hamburg gegen einen Versicherer: Vor knapp zwei Wochen hatte die Generali eine Unterlassungserklärung wegen des Streits um eine Widerspruchsbelehrung unterschrieben (finanzwelt berichtete). (ahu)