Vermittler ohne Qualifikation könnten Haftungsdach nutzen
26.07.2015
Die „Bedeutung von Qualitätsstandards für Haftungsdächer“ ist ein Thema zu dem sich Christian Hammer und Peer Reichelt, Geschäftsführer der NFS Netfonds Financial Service GmbH, äußern.
2015-07-27 (fw/db) Der Markt für Vermittlungsunternehmer braucht Qualität – von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lizensierte Institute gewährleisten den höchsten Standard, so argumentieren einige Haftungsdächer.
Die aktuelle Diskussion mache eine Klarstellung nötig, sagen die Geschäftsführer Christian Hammer und Peer Reichelt der NFS Netfonds Financial Service GmbH (NFS) aus Hamburg in einer Medienmitteilung.
Als qualitätsorientiertes Haftungsdach bestehe die Aufgabe von NFS an erster Stelle darin, hoch qualifizierten Anlageberatern, sogenannten „Investment Professionals“ ein „Set up“ für den Beruf des Finanzanlagenvermittlers zu bieten.
Ähnlich wie im „Private Banking“ einer Bank oder Sparkasse, helfe der Dienstleister den Vermittlungsunternehmern bei Finanzanlagen in allen Bereichen, die er zur Umsetzung seiner Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler oder Honoraranlageberater benötigt. Der Dienstleister biete Unterstützung bei Produktprüfung und Research, Technik/IT, Verwaltung, Abwicklung, Kundenkommunikation, des Marketings. Ebenso gehört zur Dienstleistung eines Haftungsdaches auch die korrekte Aufbereitung und Umsetzung der rechtlichen Anforderungen aus beispielsweise KWG, MIFID, KAGB, Kleinanlegerschutzgesetz. Die Weiter- und Fortbildung der vertraglich angebundenen Geschäftspartner gehöre dabei zum Standard. Darüber hinaus ist ein striktes Risiko-Controlling integraler Bestandteil des Geschäfts- und Dienstleistungsprozesses des Haftungsdaches.
Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben wird bei BaFin lizensierten Instituten nicht von Gewerbeämtern sondern direkt, in einem sehr aufwendigen Prozess, durch die BaFin als Aufsichtsbehörde strengstens überwacht. Kurzum, der Dienstleister trage Sorge dafür, dass die angebundenen Geschäftspartner rechtssicher, bedarfsgerecht und effizient arbeiten und beraten können.
Kritik in den Medien zu Haftungsdächern
Sind einige Haftungsdachanbieter angeblich geneigt ungeschulte oder ungeprüfte und damit faktisch „fachlich nicht geeignete“ Berater in Ihr Haftungsdach aufzunehmen?
Diese Entwicklungen sind in hohem Maße bedenklich und der Anbieter NFS möchte sich hiervon klar distanzieren. Führe das doch in der Folge zu qualitativ ungeeigneten Finanzanlagenvermittlern und Honorarberater die das Ansehen und die Reputation von auf hohe Beratungsqualität ausgerichteten Beratungsunternehmen unterminieren und unter Umständen auch das Image von Qualitätsanbietern in Mitleidenschaft ziehen könnte. Artikel in der Finanzpresse und ebenso öffentliche Diskussionen, in denen vertraglich gebundene Haftungsdachpartner gleichgesetzt werden mit minderer Qualifizierung und somit auch minderer Beratungsqualität sind nach Meinung der NFS-Geschäftsführer untragbar.
Qualität brauche konsequente Standards
Derzeit Fragen Kunden bei wichtigen, finanziellen Lebensentscheidungen zumeist ihren Steuerberater. Das beruht nicht auf der Basis einer besonders emotionalen Bindung, sondern Steuerberater genießen einen guten Ruf. In der Investmentbranche wird dieses Vertrauen nur dann unvermindert zu Teil werden, wenn Qualitätsstandards nicht nur definiert, sondern auch flächendeckend umgesetzt werden. Ein Berater der in diesem Marktumfeld tätig werden möchte, oder als „alter Haase“ beabsichtigt seinen Beruf fortzuführen, sollte der Sachkundeprüfung im Rahmen §34f GewO, als Mindestqualifikationsanforderung, nicht aus dem Weg gehen können. Um auf die Qualifizierungs-Ebene eines Steuerberaters im Allgemeinen zu kommen, müsste ein Studium der Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre, der Berufsabschluss als Bank- oder Versicherungskaufleute oder Financial Planner (CFA) eine Voraussetzung sein.
Die Herangehensweise der NFS als Haftungsdach für „professionelle Anlageberater“ ist geprägt durch höchste Qualitätsstandards in der Auswahl der angebundenen „tied agents“ und mithin in der Folge auch in der Kundenberatung. Leitbild ist eine breite Produktvielfalt (Investmentfonds, ETF, Anleihen, Aktien, Zertifikate) und daher in jedem Fall eine anlegergerechte, an den Bedürfnissen der Investoren orientierte Beratung.
Es sei wichtig, so die NFS-Geschäftsführer, die Qualität weiterhin in den Mittelpunkt des Handels zu stellen und energisch dafür einzutreten. Der Bereich der bankenunabhängigen Anlageberatung gewinnt nur durch die Einbettung in fachlich und inhaltlich hoch qualifizierte, lizensierte Institute in Zusammenarbeit mit hervorragend ausgebildeten Beratern an Qualität, Attraktivität und Reputation. Nur so kann der Berufsstand des „Anlage-, und Honoraranlageberaters“ gestärkt werden. Kunden haben ein Recht auf seriöse und qualifizierte Beratung und ebenso haben qualifizierte Finanzanlagenvermittler und Honorarberater ein Recht auf ihren guten Ruf.
finanzwelt-Fazit: Der Gesetzgeber hat eine Branche auf der einen Seite fast überreguliert, aber da wo es konkret um Qualifikation oder Qualität in der Beratung / Dokumentation keine für die Praxis klare Standards geregelt. Der Appell der NFS-Geschäftsführer richtet sich an andere Anbieter und den Gesetzgeber. Es wäre im Interesse der Branche, dass sich die Marktteilnehmer einigen und dem Gesetzgeber umsetzbare Vorschläge zu machen. Für die Politik rächt sich, dass in den Beratungen zu den Regulierungen vor allem der Verbraucherschutz beteiligt wurde und branchenkundige Verbände, wie der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), eher die Ausnahme war. Die Finanzwelt braucht Finanzanlagenvermittler die gemeinsam konstruktiven Vorschläge machen. Die laute Lobby der Honorarberater hat zumeist nur die Vergütung anderer Vertriebswege diskriminiert ohne über die Sicherung der Beratungsqualität durch Haftung, Dokumentation und Service zu reden. Ein Verbot der Vergütung über Courtage oder Provision ist in Europa vom Tisch. Jetzt geht es um die Haftung für vereinnahmte Honorare und die Sicherung der Qualität durch Qualifizierung.
Dietmar Braun