Verfassungsbeschwerde zum Cooling-off bei Restschuldversicherungen
15.07.2024
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zusammen mit 22 Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot von Restschuldversicherungen vorbereitet, die nun eingereicht wurde. „Diese Cooling-Off-Phase ist aus unserer Sicht europarechtswidrig ”, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Versicherer reichen Verfassungsbeschwerde ein
Nach den Vorgaben des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollen Restschuldversicherungen ab Januar 2025 frühestens eine Woche nach den entsprechenden Darlehensverträgen abgeschlossen werden dürfen. Dies ist aus Sicht des GDV und der klagenden Anbieter nicht mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in Einklang zu bringen. Denn diese gibt vor, dass Versicherer ihren Kundinnen und Kunden eine Restschuldversicherung zeitgleich zum Abschluss des Darlehensvertrages anbieten können sollen.
Abschlussverbot unverhältnismäßig
Restschuldversicherungen übernehmen fällige Kreditraten, wenn der Versicherte diese beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht tilgen kann. Durch das Abschlussverbot werden Kunden, die einen Bankkredit etwa für ein neues Auto aufnehmen, diesen erst eine Woche später versichern dürfen. Der GDV kritisiert, dass den Kunden damit die Wahl genommen werde, sich sofort zu versichern und dadurch eine Schutzlücke entstehe: „Passiert etwas in der ersten Woche, stehen Kunden ohne Versicherungsschutz dar”, sagt Schumann.
Der GDV weist zudem darauf hin, dass Versicherte, die eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben und sich danach umentscheiden, den Vertrag auch bisher schon binnen 30 Tagen widerrufen können. Das einwöchige Abschlussverbot sei daher schlicht nicht erforderlich. (mho)