Verdammte Regulierung!
13.12.2017
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Das aktuelle AfW Barometer zeigt, dass die Regulierung bei den Beratern auf immer weniger Verständnis stößt. Dabei zeigen sich zwei Zusammenhänge: Je älter die Regelung ist, desto stärker ist die Akzeptanz. Außerdem sind Verbandsmitglieder zufriedener als nicht-Verbandsmitglieder.
Die vier über die Gewerbeordnung eingeführten Regulierungen, die jeweils gewisse Mindeststandards u.a. bei der Qualifikation einführten, werden nicht einmal von der Hälfte der Vermittler als positiv bewertet. So beurteilten im vergangenen Jahr noch ca. 65 % der befragten Vermittler die seit 2007 geltende Regulierung für den Versicherungsvertrieb (§ 34d GeWo) als „positiv“ oder „sehr positiv“. Bei der diesjährigen Erhebung sank die Zustimmung um ca. ein Viertel auf ca. 48 %. Ähnlich stark sank die Zufriedenheit mit der 2012 eingeführten Regulierung des Vertriebes von Finanzanlagen (ebenfalls § 34d GewO). Lag diese im vergangenen Jahr noch bei ca. 53 %, wurde dieses Jahr gerade einmal ein Wert von 40 % erreicht. Noch weniger Akzeptanz hat die sehr umstrittene Wohnimmobilienkreditrichtlinie (§ 34i GeWo) erhalten. Diese wird gerade einmal von ca. 32 % der Vermittler als positiv oder sehr positiv empfunden. Im Vorjahr fand sie immerhin noch bei ca. 36 % der Vermittler Zustimmung. Nochmals deutlich schlechter ist die Zustimmung zur Regulierung der Honorarberatung, die jedoch nur die wenigsten Vermittler persönlich betrifft. So stehen gerade einmal ca. 16 % der Befragten dieser Regulierung positiv oder sehr positiv gegenüber.
„Bei den Vermittlern hat in den letzten 12 Monaten ein klarer Vertrauensverlust stattgefunden. Wir glauben, das liegt an nervenkostenden Diskussion rund um IDD-Umsetzung und der zum Glück in letzter Minute abgewendeten Gefahr, dass der Gesetzgeber in die Vergütung von Versicherungsmakler eingreift“, beurteilt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen.
Verbandsmitglieder sehen die Regulierung entspannter
Die Erhebung zeigt auch, dass die AfW-Mitglieder insgesamt mit der Regulierung zufriedener sind als solche Vermittler, die nicht im Bundesverband Finanzdienstleistungen organisiert sind. So stehen unter den befragten AfW-Mitgliedern ca. 59 % § 34d und 48 % § 34f sehr positiv oder positiv gegenüber. Bei den Nichtmitgliedern fällt die Zustimmung mit 47 % und ca. 41 % in beiden Fällen deutlich geringer aus.
Geteilte Meinung zu IDD
Die IDD-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb wird differenziert gesehen: So wird besonders die IDD-Vorgabe einer verpflichtenden Weiterbildung (15 Stunden pro Jahr) als sinnvoll empfunden und von 75 % der befragten Vermittler begrüßt. Während sie von 19 % der Befragten abgelehnt wird, haben 6 % der Vermittler auf diese Frage keine Antwort gegeben.
Kritisch wird hingegen die Offenlegung von Provisionen/ Courtagen in der Versicherungsvermittlung gesehen. Diese Regelung wird von ca. 60 % der Befragten abgelehnt. Ca. 17 % sehen die Angelegenheit neutral, während ca. 20 % die Regelung begrüßen. Dieses Stimmungsbild hat sich in den vergangen Jahren nur unwesentlich verändert. Auch hier sind die AfW-Verbandsmitglieder signifikant positiver eingestellt als nicht organisierte Vermittler. (ahu)