Tischlein deck´ dich

12.06.2016

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Um die Altersversorgung der Bundesbürger ist es denkbar schlecht bestellt. Auch wenn es mitunter stattliche Rentenerhöhungen gibt, sie basieren auf einem niedrigen Level, das künftig weiter sinken wird.

Abhilfe schaffen, da herrscht breiter Konsens, kann nur die betriebliche Altersversorgung (bAV). Doch muss sie dafür kräftig aufgewertet werden. Makler sehen sich derzeit mit einer Fülle von Vorschlägen konfrontiert. Da kann der normalsterbliche Bundesbürger nur staunen. Einem Bericht der Bild am Sonntag zufolge hat sich der von Daimler zu VW gewechselte und für das LKW-Geschäft zuständige Vorstand Andreas Renschler eine Luxus-Altersversorgung gesichert. Schon nach 5 Jahren in Diensten der Wolfsburger kann er mit dann 62 Jahren seinen Schreibtisch zugunsten der Bahamas oder notfalls auch nur des heimischen Gartens tauschen. Ihm stehen als laufende Altersbezüge bis ans Lebensende 70 % seines derzeitigen Fixgehalts von gut 1 Mio. Euro zu. Macht im Monat rund 60.000 Euro. Die beim Stuttgarter Autobauer zuvor erworbene Altersversorgung kommt natürlich noch hinzu. Die durchschnittliche Altersrente hingegen lag im vergangenen Jahr in Deutschland bei 1.037 Euro (Männer) beziehungsweise 618 Euro (Frauen). Gleichzeitig wird das Rentenniveau von derzeit 47,5 % auf 43 % im Jahr 2030 sinken, das ist gesetzlich so verankert.

Politik erkennt Handlungsbedarf

Um die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des demografischen Wandels zu entlasten, will der Staat seine Bürger zur privaten Vorsorge zwingen. Allerdings: Das hat schon bei der Riester-Rente nicht wie gewünscht funktioniert – und auch die betriebliche Altersversorgung hinkt weit hinter den in sie gesetzten Erwartungen zurück. Über alle Wirtschaftsbereiche hinweg sorgen auf diese Art zwar 60 % der Beschäftigten vor, doch diese Zahl täuscht. Denn gerade in den kleinen und mittleren Betrieben sowie bei Geringverdienern ist weithin Ödnis zu erkennen. Das will die Bundesregierung nun ändern und hantiert mit unterschiedlichsten Ideen. Eine davon ist die Übertragung des bei Tarifauseinandersetzungen bewährten Modells der Sozialpartnerschaft. Arbeitgeber und Gewerkschaften richten hierbei gemeinsame Pensionskassen oder Pensionsfonds ein. Der Zugang hierzu wird im Anschluss in Tarifverträgen festgeschrieben. Doch die Sache hat einen Haken: Ein nicht unerheblicher Teil der kleineren und mittelgroßen Firmen ist überhaupt keinem Tarifvertrag angeschlossen. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, kritisiert den Plan von Sozialministerin Andrea Nahles denn auch massiv: „Kleine und mittlere Unternehmen, die den größten Nachholbedarf bei der bAV haben, erreicht der Vorschlag oft nicht.“ Sie seien ganz bewusst nicht tarifvertraglich gebunden. Fürstenwerth: „Deshalb dürfen Privilegien für tarifvertragliche Insellösungen keine Benachteiligung für die bisherige bAV-Welt sein.“

Wie am besten fördern?

Der GDV setzt stattdessen auf andere Instrumente. So sollten Leistungen nicht mehr mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet werden. In der Tat sehen viele Arbeitnehmer darin eine qualitative Beeinträchtigung des gesamten Konzepts. Wenngleich viele Experten dagegenhalten und dies auch mit nachvollziehbaren Berechnungen unterlegen. So etwa Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Wissenschaftlicher Beirat des Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), beim bAV-Expertenforum 2015 der HDI Lebensversicherung: Trotz nachgelagerter Besteuerung und der Beitragspflicht in der Sozialversicherung während der Rentenbezugsphase sei die bAV im Vergleich zu einem Produkt der 3. Schicht fast immer vorteilhaft. Allerdings muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass die Beiträge zur späteren Betriebsrente zwar von Abgaben zur Sozialversicherung befreit sind, im Gegenzug damit aber gleichzeitig weniger Entgeltpunkte zur gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt werden können. Doch auch hier winken viele Experten beschwichtigend ab. Auch dies ändere kaum etwas am Vorteil des Gesamtkonzepts. Der GDV präsentiert aber noch weitergehende Vorschläge zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. So sei eine größere Förderung für Geringverdiener erforderlich. Diese Gruppe profitiere so gut wie kaum von steuerlichen Segnungen. Deshalb seien ergänzende Zuschüsse vonnöten. Solche Gedankenspiele gibt es mittlerweile auch im Bundesfinanzministerium. Wie bei der Riester-Rente könnte es danach auch bei der bAV einen jährlichen Zuschuss geben, die Rede ist von einem Betrag zwischen 400 und 450 Euro, gekoppelt an ein monatliches Bruttoeinkommen von maximal 1.500 Euro mtl. beziehungsweise 18.000 Euro im Jahr. Zudem könnte die Verrechnung der Betriebsrente mit dem staatlich garantierten Grundeinkommen entfallen. Eine Forderung, die auch der GDV erhebt, so von Fürstenwerth: „Schluss damit!“

Wege zur Steigerung

In einer weiteren Frage scheiden sich allerdings die Geister. Während von einigen Seiten, auch aus der Politik, eine gesetzliche Verpflichtung aller Arbeitnehmer zur Teilnahme an der bAV diskutiert wird, lehnt die Versicherungswirtschaft dieses Prozedere strikt ab und favorisiert stattdessen ein Optingout. Dies könne, so von Fürstenwerth, „echte Impulse auslösen“. In anderen Ländern, etwa den USA oder Großbritannien, hätten die Beteiligungsquoten damit spürbar verbessert werden können. Prof. Dr. Dommermuth verweist in diesem Zusammenhang auf einen direkten deutschen Nachbarn: „So wie in Holland, wo das bAV-Vermögen fast 170 % des Bruttoinlandsprodukts ausmacht, könnten wir die bAV zu einer richtig bedeutenden Vorsorge machen.“ Gut zu wissen: In Deutschland sind es vergleichsweise mickrige 14 %. Einen Schub könnte aber auch die Erweiterung von Services rund um das bAV-Geschäft bringen, so sieht es etwa Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für die bAV beim HDI. Er weist auf den Ausbau digitaler Leistungen als Baustein einer neuen Strategie hin. So habe HDI Leben bei der DKM im vergangenen Jahr ein online-basiertes bAV-Portal vorgestellt. Von Löbbecke: „Damit wollen wir Unternehmen die Verwaltung von bAV-Verträgen erleichtern.“ Es handele sich dabei um einen Meilenstein, mit dem man sich stärker als professioneller bAV-Partner im digitalen Zeitalter profilieren wolle. (hwt)  

(Betriebliche Altersversorgung / finanzwelt 03/2013)