Tiere im Haftungsrecht - Rundumschutz für alle Felle!

25.08.2022

Foto: © MAXPOOL

Die Liebe zum eigenen Hund oder Pferd hält unvermindert an. Aktuell leben in Deutschland 10,3 Millionen Hunde (Quelle: Industrieverband Heimtierbedarf e.V.) und es befinden sich ca. 1,3 Millionen Pferde in Privatbesitz (Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.). Somit dürfte jeder Versicherungsmakler in Deutschland mehrfach im Jahr Berührungspunkte bei der Versicherung von Tieren haben.

Die Ausgangslage bei der Vermittlung von Tierhalter-haftpflichtversicherungen (THV) stellt sich für die meisten Makler wie folgt dar: maximal ein Dutzend Geschäftsvor- fälle im Jahr – es sei denn, der Makler hat sich auf die Versicherung von Tieren spezialisiert.

Daraus folgt, dass eine tiefergehende Beschäftigung mit dieser Sparte aus kaufmännischer Sicht für die meisten Makler zumindest mit einem Fragezeichen versehen werden kann. Umso wichtiger ist bei der Vermittlung einer THV ein verlässlicher Risikoträger an der Seite, auf den Verlass ist, wenn es darauf ankommt. Denn die THV hat die Aufgabe, den Tierhalter zuverlässig von gegebenenfalls existenzbedrohenden finanziellen Forderungen freizustellen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Ein solcher Partner kann die PHÖNIX Schutzgemeinschaft sein, denn der Assekuradeur der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe entwickelt seit 20 Jahren leistungsstarke THV-Deckungskonzepte und hat in dieser Zeit immer wieder Maßstäbe mit sinnvollen Leistungserweiterungen gesetzt.

Warum sollte der Hund oder das Pferd haftpflichtversichert werden?

Bei Hunden besteht in vielen Bundesländern mittlerweile eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung, bei Pferden gibt es das noch nicht. Der Gesetzgeber hat mit dem § 833 BGB einen besonderen Haftungstatbestand für Tierhalter geschaffen, der einer genaueren Betrachtung wert ist. Denn es wird unter- schieden zwischen Haustieren, die einem Beruf, dem Erwerb oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen (die sogenannten Nutztiere) und solchen, die nicht unter diese Bestimmung fallen (die sogenannten Luxustiere). Nutztierhalter können sich im Schadenfall von einer Haftung entlasten, sofern sie sich bei der Aufsicht über das Tier nicht einer Aufsichtspflichtverletzung schuldig gemacht haben. Der Halter eines Luxustieres kann sich nicht entlasten, denn hier ergibt sich die Haftung des Tierhalters allein aus der Tatsache, dass er dieses Tier hält. Man nennt dies auch Gefährdungshaftung, am bekanntesten ist in Deutschland die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters.

Wie unterstützt MAXPOOL den Makler bei der Tarifwahl?

Hieraus ergibt sich die Sinnhaftigkeit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Auswahl eines passenden Tarifs für den jeweiligen Tierhalter. Mit dem Positivbuch THV will MAXPOOL seinen Vertriebspartnern eine Empfehlungshilfe an die Hand geben, für die MAXPOOL sogar die Produktauswahlhaftung übernimmt. Das heißt, dass MAXPOOL den Makler unterstützt, sollte es irgendwann aufgrund der Produktempfehlung ein Problem geben. MAXPOOL empfiehlt nur Tarife, die bei den Vergleichern wie z. B. Mr-Money, softfair und ascore Höchstwertungen in den Ratings erzielen sowie die hauseigenen Deckungskonzepte. Das Positivbuch ist bewusst nicht als kompletter Leistungs- vergleich gestaltet, sondern als Empfehlungsübersicht. Der Versicherungsnehmer kann nicht wissen, welchen Schaden er irgendwann einmal verursacht, aber der Makler kann ihm aufzeigen, dass er für vielleicht 30 Euro mehr im Jahr einen Versicherungsschutz erhält, der an alle Eventualitäten gedacht hat. Wer tiefer in die empfohlenen Tarife einsteigen möchte, der kann mit dem Sach-Modul von softfair und dem Sachvergleicher von Mr-Money (inkl. Alttarif-Vergleich) zwei der marktführenden Vergleichstechniken im Sachversicherungsbereich nutzen. Selbstverständlich stellt MAXPOOL die genannten Vergleichsrechner seinen Vertriebspartnern kostenfrei zur Verfügung.

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