Thomas Cook: Reicht die versicherte Summe?
02.10.2019
Foto: © Romolo Tavani - stock.adobe.com
Nach der Pleite des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook samt seinen deutschen Töchtern greift nun der Versicherungsschutz der Zurich. Die entscheidende Frage lautet: Wird die Absicherung überhaupt für alle reichen?
Gerade diese missliche Lage nutzen derzeit hinterhältige Betrüger aus! Davor warnt der deutsche Zweig von Thomas Cook eindringlich. Über die Unternehmenswebsite erklärt der Reiseveranstalter, dass E-Mails mit dem Betreff „Wichtig: Erstattung ihrer Thomas Cook-Reise“ im Umlauf seien. Diese seien fälschlicherweise als offizielle Nachricht gekennzeichnet und fordern die Kunden zur Angabe persönlicher Daten für die Rückerstattung ihrer Reise. Bei dieser elektronischen Post handelt es sich allerdings um betrügerische Phishing Mails, die unbedingt ignoriert und gelöscht werden sollten.
Wie rechnet der Versicherer?
Denn leider gestaltet sich für die Kunden der insolventen Firma die Rückerstattung nicht so leicht wie von diesen E-Mails vorgegaukelt wird. Diese Woche ist nämlich klar geworden: Touristen, die aufgrund der Pleite von Thomas Cook ihren Trip nicht antreten konnten, werden wohl nicht in voller Höhe ihre bereits geleisteten Zahlungen zurückbekommen. Zwar hat die deutsche Unternehmenstochter bei der Zurich eine Reiseinsolvenzversicherung, aber diese deckt nur Schäden bis zu 110 Millionen Euro. „Sie können davon ausgehen, dass dies bei Weitem nicht reicht“, sagte Zurich-Sprecher Bernd Engelien gestern.
Zunächst müssten laut Engelien Hotelrechnungen für Urlauber, die beim Insolvenzantrag schon auf Reisen waren, sowie die Rückflüge bezahlt werden. Die Höhe dieses Schadens sei noch nicht klar. Im Falle der noch nicht gestarteten Urlauber werde die Summe der Ersatzansprüche der versicherten Summe gegenübergestellt und quotiert. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Wenn die Schadenssumme doppelt so hoch ist wie die versicherte Summe, sind die Ansprüche zu 50 Prozent abgedeckt. Bislang sei aber noch nicht klar, wie hoch die Schadenssumme und die Erstattungsquote sei, erklärte Engelien. (sh)