Swiss Life auf der Überholspur

12.06.2016

Thomas A. Fornol

Schneller und komfortabler zur Versicherungspolice: Der Vorsorgespezialist Swiss Life gewährt jetzt eine 48-Stunden-Policierungsgarantie für alle biometrischen Produkte von Swiss Life, MetallRente und KlinikRente.

(fw/rm) Voraussetzung ist, dass eine Risikoanalyse über den Onlineservice vers.diagnose elektronisch erstellt wurde und ein eindeutiges Votum (Normalannahme, Risikoausschluss oder Risikozuschlag) vorliegt. „Unsere 48-Stunden-Policierungsgarantie mit vers.diagnose für Produkte der Arbeitskraft- absicherung liefert eine klare Antwort auf die Anforderungen unserer Geschäftspartner und setzt einen neuen Marktstandard", sagt Thomas A. Fornol, Leiter Intermediärvertrieb und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland. „Swiss Life nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent zum Vorteil von Maklern und Kunden. Die 48-Stunden-Policierungsgarantie mit vers.diagnose verbessert Bearbeitungszeit und Service im Maklergeschäft deutlich und damit auch die Kundenzufriedenheit." „Vers.diagnose ermöglicht eine anonyme, sichere und verbindliche Risikoanalyse, die für den Makler kostenlos ist und unmittelbar im Kundengespräch online durchgeführt werden kann", sagt Katrin Bornberg, geschäftsführende Gesellschafterin der Franke und Bornberg GmbH. Gemeinsam mit Munich Re betreibt Franke und Bornberg vers.diagnose, die erste elektronische Plattform zur automatisierten parallelen Risikoprüfung und Annahmeentscheidung für biometrische Risiken. „Durch die 48-Stunden-Policierungsgarantie unterstreicht Swiss Life das Vertrauen in vers.diagnose als modernes und sicheres Instrument für die elektronische Risikoanalyse", erklärt Bornberg. Damit ist Swiss Life der erster Anbieter, der für alle Produkte rund um den Arbeitskraftschutz eine 48-Stunden-Policierungsgarantie bietet: Von Berufsunfähigkeit über Erwerbsunfähigkeit bis hin zur Absicherung der Grundfähigkeiten. Voraussetzung ist, dass die Risikoprüfung über vers.diagnose elektronisch und nicht manuell erfolgt. Das Votum muss zudem eindeutig sein und entweder Normalannahme, Ausschluss oder Zuschlag lauten. Möglichen Erschwerungen wie Zuschlag oder Ausschluss muss der Kunde zustimmen. www.swisslife.de