Stichtag für AIFMD 22. Juli 2013 – Was nun?

25.07.2013

Dr. Holger Sepp

**Mit dem 22.07.2013 beginnt eine neue Zeitrechnung. Die AIFM-Richtlinie ist in Kraft getreten. Im finanzwelt-Interview erläutert **Dr. Holger Sepp, Co-Head und Mitglied der Geschäftsführung der CACEIS Bank Deutschland, die Neuerungen und damit einhergehenden Herausforderungen für die Branche.

finanzwelt: Herr Dr. Sepp, am 22. Juli war es nun soweit. Die AIFM-Direktive tritt offiziell in Kraft. Können Sie noch einmal kurz darstellen was das konkret bedeutet und wer davon betroffen ist?

Dr. Sepp: Die europäische Direktive (AIFMD) tritt jetzt in Kraft. In Deutschland ist die Richtlinie in nationales Recht durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) übertragen worden – dabei hat der Gesetzgeber unter anderem das ehemalige Investmentgesetz in dieses neue Gesetz integriert. Einen großen Einfluss hat diese neue Gesetzgebung vor allem auf die geschlossenen Fonds, die unterschiedliche Assetklassen wie Immobilien, Flugzeuge, Schiffe oder Private Equity abdecken. Vor allem das Verhalten von Fondsinitiatoren wird im Interesse der Anleger reguliert. Eines der wichtigsten Ziele der Richtlinie ist die Transparenz der Investmentfonds gegenüber den Anlegern: Fondsverwalter werden verpflichtet, Jahresberichte zu erstellen und vor Anlageentscheidungen die Investoren ausführlich zu informieren. Als eine der grundlegenden Änderungen benötigen viele der bestehenden Fonds, aber auch neu aufgelegte geschlossene Fonds, nun eine Verwahrstelle – dies ist übrigens der neue Begriff für die bisherige Depotbank. Damit wird ein einheitlicher Handlungsrahmen für offene und geschlossene Fonds geschaffen.

finanzwelt: Was bedeutet das für die Branche?

Dr. Sepp: Eine Anpassung der Prozesslandschaft gemäß AIFMD/KAGB durch die Emissionshäuser ist in den allermeisten Fällen unumgänglich. Zusätzlich können diese Häuser durch die frühzeitige und überlegte Auswahl einer geeigneten Verwahrstelle den Übergang zum neuen Set-up gut vorbereiten. Trotz dieses Pflichtprogramms steckt in der neuen Situation auch eine Chance. Wenn die Fondsmanager sich vorausschauend Gedanken über entsprechende Zusatzleistungen machen, sind sie langfristig besser aufgestellt. Dafür müssen natürlich auch die jeweiligen Service-Dienstleister alle relevanten Teile der Wertschöpfungskette abdecken können. Berücksichtigt man die Komplexität der einzelnen Prozesse und das Volumen am deutschen Markt, werden sich nach unserer Einschätzung drei bis maximal fünf Depotbanken als Verwahrstelle für geschlossene Fonds in Deutschland etablieren.

finanzwelt: Welche Herausforderungen ergeben sich konkret für die betroffenen Fondsmanager?

Dr. Sepp: Bisher waren die Emissionshäuser in Deutschland nicht reglementiert. Beinahe jedes Haus konnte also weitgehend autark agieren. Das ändert sich jetzt durch die AIFM-Direktive. Wie schon angedeutet, müssen Prozesse überarbeitet oder sogar neu aufgesetzt werden. Hinzu kommen neue Verfahren, die zu berücksichtigen sind. Auch neue Partner wie die Verwahrstellen müssen eingebunden werden. Die Folge sind umfangreiche Änderungen in den täglichen Abläufen. Denn besonders die Verwahrstelle muss künftig bei einigen Prozessen zwingend eingebunden werden. Dazu gehören beispielsweise die Kontrolle der Zeichnung von Fonds- beziehungsweise Beteiligungsanteilen, des Objektkaufs oder des Erwerbs von Beteiligungen und der Bewertung von Fonds sowie die Anlagegrenzprüfung oder das Cash-Monitoring. Anhand dieser Beispiele wird der Umfang der prozessualen Einbindung der Verwahrstelle schnell deutlich.

finanzwelt: Woran erkennt ein Emissionshaus denn eine gute Verwahrstelle?

Dr. Sepp: Verwahrstellen qualifizieren sich zum einen über langjährige Erfahrungen als Depotbank im Bereich der offenen Fonds und die Bereitschaft, sich mit den Anforderungen eines regulierten Umfeldes konstruktiv auseinanderzusetzen. Ebenso ist die gewachsene Immobilien-Expertise einiger Verwahrstellen von Bedeutung. Denn annähernd die Hälfte aller zukünftig zu kontrollierenden Assetklassen in geschlossenen Fonds sind Immobilien und viele der aktuellen Prüfprozesse offener Immobilienfonds überschneiden sich mit denen der übrigen Assetklassen der geschlossenen Fondswelt. Deswegen sind Verwahrstellen mit ausgeprägter Immobilien-Expertise deutlich im Vorteil. Sie haben umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Bewertung und Überprüfung „immobiler Wertgegenstände". Führende Verwahrstellen sind darüber hinaus bereit, sich auf neue Assetklassen und Märkte einzulassen und so zukunftssichere Entscheidungen der jeweiligen Emissionshäuser zu ermöglichen.

finanzwelt: Sie haben nun vermehrt die Verwahrstellenfunktion angeführt. Sowohl im Hinblick auf die Neuerungen für Emissionshäuser als auch im Hinblick auf Ihre Arbeit. Gibt es darüber hinaus noch weitere Bereiche, die durch externe Dienstleister abgedeckt werden können?

Dr. Sepp: Natürlich ist die Verwahrstellenfunktion unser Hauptservice für Anbieter geschlossener Fonds. Das Angebot zusätzlicher Dienstleistungen, die über die AIFMD/KAGB-Anforderungen hinausgehen, unterstreichen das Bekennen und das Verständnis der Verwahrstelle zu diesem Kundensegment. So können wir auch noch weitere Bereiche abdecken, wie beispielsweise die Funktion des Mittelverwendungskontrolleurs. Auch bei der Fondsadministration können wir unterstützen. Ebenso kann das Führen eines Anlegerregisters oder ein mandantenfähiger „White-Labelling"-Service für Capital Commitment, Capital Call und Reporting für einige Emissionshäuser ein interessanter Zusatzservice sein.

finanzwelt: Inwiefern lässt sich die Entwicklung Ihres Neugeschäfts auf den Bereich AIFMD zurückführen?

Dr. Sepp: Tatsächlich sind wir gut ins Jahr 2013 gestartet. Und die AIFMD begleitet uns als internes Projekt bereits seit knapp 20 Monaten. Unser Commitment zu diesem Thema und zur Industrie der geschlossenen Fonds zeigt sich auch durch die Einstellung von Mitarbeitern aus dieser Branche mit dem entsprechenden Know-how. Deswegen freuen wir uns sehr, dass dieses Engagement und unsere Expertise von den Emissionshäusern wahrgenommen werden und letztlich auch zum Erfolg führen. Insgesamt haben sich per heute acht Emissionshäuser mit einem geplanten Fondsvolumen von zwei Milliarden Euro für CACEIS als Verwahrstelle in Deutschland entschieden, was uns sehr stolz macht. Dazu zählen die LHI Leasing sowie Reconcept. Mit der letzteren konnten wir einen weiteren Initiator für geschlossene Fonds im Bereich der erneuerbaren Energien gewinnen. Darüber hinaus konnten wir erfreulicherweise auch im Bereich der Wertpapierfonds und besonders bei den offenen Immobilienfonds weiter wachsen. So konnten wir kürzlich CordeaSavills und Mondial im Immobilienfondsbereich gewinnen.

Das Hintergrundgespräch führte Alexander Heftrich