Stellungnahme zu den BaFin-Verbraucherhinweisen zum Teilverkauf: Kund:innen werden transparent und fair aufgeklärt

07.03.2023

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Am 03. März 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Homepage Verbraucherhinweise zum Immobilien-Teilverkauf veröffentlicht. „Dem Anliegen der BaFin, Verbraucher:innen über den Immobilien-Teilverkauf zu informieren, fühlen wir uns als relevante Marktteilnehmer ebenfalls verpflichtet. Daher begrüßen wir die Empfehlungen, welche die BaFin in ihrem Beitrag gibt”, erklärt Julia Schabert, Gründerin und Geschäftsführerin von Heimkapital. Dennoch sind in den Verbraucherhinweisen der BaFin einige Punkte genannt, die dem angebotenen Immobilien-Teilverkaufsmodell in wesentlichen Punkten nicht entsprechen. Die Marktteilnehmer Heimkapital (HK), Engel & Völkers LiquidHome (EV), Volksbank Teilverkauf (VB TVK) und Wertfaktor (WF) wurden im Vorfeld auch leider nicht von der BaFin befragt.

Thema Insolvenz

Die BaFin spricht von einem Risiko, bei einer Insolvenz des Teilkäufers könne eine Zwangsversteigerung des Grundstücks und damit ein erzwungener Auszug des Verkäufers drohen. Vor einer solchen Zwangsversteigerung sind die Kund:innen durch eine vertragliche und insolvenzfeste Sicherungsabrede geschützt – unabhängig von der Rangstelle des im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchs. Die Insolvenz des Teilkäufers allein kann keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auslösen. Zudem ist das abstrakte Risiko einer Insolvenz des Teilkäufers bereits durch die gewählte Ankaufsstruktur („Brandmauer”)minimiert.

Thema Nutzungsbeitrag

Bei Heimkapital, VB TVK, Engel & Völkers LiquidHome sowie Wertfaktor steht die Planungssicherheit der Kund:innen an vorderster Stelle. Das Nutzungsentgelt ist in dem Fall für zehn Jahre beziehungsweise lebenslang festgeschrieben, damit hat die Teilverkäuferin beziehungsweise der Teilverkäufer einen planbaren Zeitraum, in dem die finanzielle Belastung gleichbleibt. Nach Ablauf der zehn Jahre Nutzungsentgeltfestschreibung wird das Nutzungsentgelt nach klar definierten Anpassungsmechanismen erneut berechnet.

Thema Renditemaximierung

Im Beitrag der BaFin könnte der Eindruck entstehen, dass Teilkauf-Anbieter renditeorientiert zum Nachteil der Kund:innen handeln. Dies ist nicht der Fall, denn das Produkt Immobilien-Teilverkauf wurde nach den Bedürfnissen der Kund:innen entwickelt. Aus deren Sicht sind besonders Kostenübernahme (z.B. Notar, Gutachten etc.), volle Flexibilität (z.B. Rückkauf etc.), alleinige Entscheidungsfreiheit über die Immobilie sowie ein „Rundum-Sorglos-Paket” (z.B. Abwicklung Gesamtverkauf etc.) wichtig. „Um diese Bedürfnisse abbilden zu können, sind bestimmte Vertragsbestandteile elementar. Der Teilverkauf bildet die genannten Vorteile als einziges Produkt am Markt konsolidiert ab”, sagt Christian Kuppig, Geschäftsführer von Engel & Völkers LiquidHome.

Thema Wertsicherungsklausel

Für die volle Flexibilität, die sich Teilverkauf-Kund:innen wünschen, zählt auch, dass sie jederzeit bestimmen können, wann der Zeitpunkt für den Verkauf der Immobilie gekommen ist. Natürlich muss diese Flexibilität abgesichert werden - durch die so genannte Wertsicherungsklausel im Vertrag, denn die Anbieter des Teilverkaufes haben keinerlei Einfluss darauf, ob der Zeitpunkt auch aus Immobilienmarkt-Gesichtspunkten der richtige ist. „Diese Klausel ist absolut notwendig, denn sonst würde das Produkt Teilverkauf mit seinen Vorzügen der Flexibilität nicht möglich sein und ist bei allen Anbietern Vertragsbestandteil”, erklärt Thomas Weiss, Geschäftsführer Volksbank Immobilien GmbH.

Die Zufriedenheit und das Vertrauen der Kund:innen hat für die Anbieter des Immobilien-Teilverkaufs höchste Priorität. Daher haben die Anbieter eine freiwillige Selbstverpflichtung unterschrieben, mit der sie sich im Sinne des Verbraucherschutzes hohen Qualitäts- und Transparenzstandards verschrieben haben. „Wir möchten zudem betonen, dass wir jetzt - und auch in der Vergangenheit schon - den Austausch mit der BaFin suchen und begrüßen. Für die Möglichkeit, unser Produkt noch fairer und transparenter zu machen, sind wir immer offen”, so Christoph Neuhaus, Gründer und Geschäftsführer von Wertfaktor.

Die Selbstverpflichtung ist unter www.qualitaetskodex-teilverkauf.de online abrufbar.