Steigende Transparenz in der Lebensversicherung

04.03.2019

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Eine Untersuchung von Policen Direkt macht deutlich, dass die Neuregelung des § 155 VVG Wirkung zeigt: So hat die Mehrheit der deutschen Lebensversicherer ihre Standmitteilungen überarbeitet und die große Mehrheit der Anbieter erfüllt nun die gesetzlichen Mindestvorgaben. Bezüglich der Bewertungsreserven gibt es seitens des Gesetzgebers aber noch Handlungsbedarf.

Für die Altersvorsorge ist es wichtig zu wissen, ob das Geld für die Zukunft gut und sicher angelegt ist. Für die Vorsorgesparer ist die Frage, ob die private Lebensversicherung ausreicht, um die Rentenlücke zu schließen, von zentraler Bedeutung. Damit ist die Neureglung des § 155 VVG ein großer Fortschritt für alle Versicherungsnehmer, die auf Produkte der kapitalbindenden Lebensversicherung setzen. So müssen Versicherer nun ihre Kunden über die Todesfall-Leistung, die garantierte Ablaufleistung, die garantierte Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung und den aktuellen Auszahlungsbetrag des Vertrages informieren. Außerdem sind für Neuabschlüssen die eingezahlten Beiträge aufzuschlüsseln.

Vor der Neuregelung hatten sich die Informationspflichten der Lebensversicherer auf die bisher erreichten garantierten Überschüsse beschränkt. Somit haben bis dato Standmitteilungen vielfach ihren Zwecke nicht erfüllt, denn den Versicherten war es nicht möglich, den Wert ihres Vertrages zu verstehen. Die Kunden mussten meist bei ihrem Versicherer nachfragen oder selbst nachrechnen.

Anforderungen häufig erfüllt

In wie weit die Versicherungen die Neuregelung umgesetzt haben, hat Policen Direkt im Rahmen der Transparenzanalyse untersucht. Neben den Pflichtangaben wurde in der Untersuchung auch gefragt, ob Lebensversicherer ihren Kunden weitere durch die BaFin vorgeschriebene Informationen zu den Bewertungsreserven machen. In die Bewertungen gingen auch weitere Grundvoraussetzungen dafür ein, dass Kunden in der Lage sind, den Vertrag zu verstehen. „Die gesetzlichen Anforderungen sind dringend und wichtig, reichen aber noch nicht aus. Um die Qualität und die Entwicklung der Altersvorsorge beurteilen zu können, braucht es zusätzliche Angaben“, erläutert Henning Kühl, Chefaktuar von Policen Direkt.

Von den 73 untersuchten Anbietern erfüllen aktuell 60 die gesetzlichen Mindestanforderungen. Einige haben ihre Infobriefe vollkommen neu gestaltet und geben ihren Kunden deutlich mehr Informationen. Zudem erhalten die Kunden von einigen Versicherungsgesellschaften erstmals jährlich einen Rückkaufwert und eine Todesfallleistung. „Unsere Untersuchung zeigt, dass die Gesetzesänderung notwendig war. Der Wildwuchs der Standmitteilungen ist damit zwar noch nicht gänzlich beseitigt, dennoch profitieren Kunden eindeutig von den jetzt oft weitreichenderen Informationen“, kommentiert Henning Kühl die Ergebnisse. Dennoch sieht er nach wie vor Probleme: "Nicht alle Versicherer haben es zum Stichtag geschafft, eine gesetzeskonforme Standmitteilung für sämtliche Kunden abzuliefern. Andere haben nicht mehr getan als nötig und können nicht mit großen Verbesserungen punkten.“

Gesetzgeber ist weiterhin gefordert

In der Untersuchung wurden auch die Angaben zur Beteiligung an den Bewertungsreserven bewertet. Das Ergebnis zeigt hier, dass der Gesetzgeber weitere Vorgaben zur einheitlichen und verständlicheren Darstellung beschließen muss. Auf der Studienwebseite ist auch eine Kurz-Analyse zur Verständlichkeit der Infobriefe zu finden, die aber nicht in die Gesamtpunktzahl der Transparenzstudie eingegangen ist. (ahu)

www.policendirekt.de