Stationäre Zusatzversicherung ist sehr gut
17.11.2015
Zum Jahresende haben gesetzlich Krankenversicherte die Chance über private Zusatzdeckungen künftig im Krankenhaus als Privatpatient behandelt zu werden und deren Privilegien zu nutzen.
2015-11-18 (fw/db) Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet den gesetzlich Versicherten bei einem Klinikaufenthalt nur die Kosten für eine Grundversorgung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den Stationsarzt oder Belegarzt.
Wer stattdessen auf eine Unterbringung im Einbettzimmer, eine Behandlung durch den Chefarzt oder medizinischen Spezialisten, sowie auf weitere Leistungen Wert legt, muss das aus eigener Tasche bezahlen. Für einen einwöchigen Krankenhausaufenthalt können so schnell mehrere tausend Euro anfallen. Viele Versicherer bieten dafür entsprechende private Zusatzversicherungen an.
Die Stiftung Warentest hat in der aktuellen Dezember-Ausgabe 2015 von „Finanztest“ das Preis-Leistungs-Verhältnis von 101 stationären PKV-Zusatzversicherungen ausführlich analysiert. Dabei wurde der „DFV-Klinik Schutz“ der Deutschen Familienversicherung in der Kategorie „Einbettzimmer und Chefarztbehandlung für Versicherte aller Krankenkassen“ mit der Test-Note „sehr gut“ (1,4) ausgezeichnet und landete auf dem dritten Platz.
„Das aktuelle Ergebnis freut uns ganz besonders, denn damit bestätigt uns Stiftung Warentest, dass wir nicht nur im Bereich der Zahnzusatz- und Pflegezusatzversicherungen zu den führenden Anbietern zählen, sondern nunmehr auch im Bereich der stationären Krankenzusatzversicherungen leistungsstarke Tarife anbieten“, so Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der DFV Deutsche Familienversicherung AG.
Die Versicherungslösung umfasst die tarifliche Kostenübernahme einer individuellen Unterbringung im Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl, bietet einen weltweiten Schutz sowie kostenfreie Hilfe-Leistungen über eine 24-Stunden-Hotline. Auf diese Weise kann sich der gesetzlich Versicherte Leistungen wie die eines Privatpatienten sichern.
Da die Versicherungsdeckung der Deutschen Familienversicherung keine Wartezeiten vorsieht, stehen diese vom ersten Tag an für die privat Zusatz-Versicherten zur Verfügung. Im Vergleich zu den anderen Tarifen der Spitzengruppe unter den getesteten Anbietern verzichtet die Tariflösung des Frankfurter Versicherers auf Leistungseinschränkungen wie zum Beispiel die Begrenzung der Erstattung wahlärztlicher Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Dietmar Braun