Staat fördert altersgerechtes Wohnen
18.04.2017
Lebenslanhes Wohnen im eigenen Heim - mehr als ein TRaum. /Foto: © Ingo Bartussek - Fotolia.com
Das idealerweise lebenslange Wohnen in den eigenen vier Wänden ist ein Wunsch nicht nur der Eigenheimbesitzer, sondern auch der Mieter. Der Gesetzgeber trifft mit der Förderung den Bedarf.
Nur etwa ein Prozent der knapp 40 Millionen Wohnungen in Deutschland sind altersgerecht. Weges des demographischen Wandels wird der Bedarf aber bis auf drei Millionen Wohnungen im Jahr 2020 anwachsen, so eine vom Bundesbauministerium beauftragte Untersuchung. Die Förderung „Altersgerecht Umbauen“ ist ein Eigenprogramm der staatlichen KfW-Bank, bei dem Eigentümer, Vermieter oder Mieter Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für altersgerechte Umbauten in Anspruch nehmen können. Experten der ARAG SE nennen in einer Medienmitteilung die konkreten Maßnahmen und die Anwendungen für die Praxis.
Barrierefreiheit – was bedeutet das?
Ziel des barrierefreien Bauens ist es, einen Lebensraum so zu gestalten, dass sowohl dem Bedarf von Menschen mit Behinderungen, als auch den Realitäten des Älterwerdens und den damit verbundenen Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen Rechnung getragen wird. Es ermöglicht allen Menschen in jedem Alter, gleichberechtigt, selbstbestimmt und unabhängig zu leben. „Barrierefreiheit“ berücksichtigt menschliche Fähigkeiten in allen Ausprägungen. Sie beschränkt sich nicht auf ausgewählte Personengruppen, sondern schließt auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen mit ein.
Altersgerechter Umbau für Senioren
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in der Immobilie sowohl durch Zuschüsse als auch durch zinsgünstige Kredite. Für ältere Menschen ist das eine echte Hilfe für die Finanzierung der Umbauarbeiten. Denn rund die Hälfte aller Senioren lebt in selbstgenutztem Wohneigentum. Viele von ihnen wollen sich im Alter nicht mehr für einen Umbau verschulden oder sie bekommen gar keinen Kredit mehr, um in den eigenen vier Wänden Barrieren abzubauen. Unter der Programmnummer 159 vergibt die KfW Kredite bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Das Angebot richtet sich an Eigentümer, Vermieter und Mieter von Immobilien - und zwar unabhängig von ihrem Alter. Alternativ können über das Programm Nr. 455 Zuschüsse für den barrierefreien Umbau in Anspruch genommen werden. Zielgruppe dieses Angebots sind ausschließlich Privatleute, genauer private Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie Mieter von Einfamilienhäusern oder Wohnungen. Die KfW übernimmt dabei bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber 6.250 Euro pro Wohneinheit.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden wohnwirtschaftliche Maßnahmen in insgesamt sieben Kategorien. Dazu gehören die Anpassung von Wegen im Umfeld der Wohnungen, die Veränderung von Kfz-Stellplätzen, die Anlage von Flächen für Kinderwagen oder Rollstühle und der Abbau von Barrieren im Eingangsbereich des Hauses. Mit den zinsgünstigen Krediten können auch Rampen errichtet, Treppenlifte eingebaut, Bäder umgestaltet oder Schwellen beseitigt werden. Ebenfalls förderfähig sind technische Anlagen, die der Sicherheit der Bewohner dienen. Dazu zählen Notrufsysteme ebenso wie Gegensprechanlagen oder Beleuchtung. Außerdem werden über beide Programme auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert.
Kreditzinsen können langfristig gesichert werden
Über das Förderprogramm (Nr. 159) kann die gesamte Investitionssumme finanziert werden. Maximal werden aber pro Wohnung 50.000 Euro als zweckgebundenes Darlehen vergeben. Die Höhe der Zinsen ist von der jeweiligen Laufzeit abhängig. Bis zu 30 Jahre Laufzeit sind maximal möglich, das Minimum beträgt vier Jahre. Je nach Wunsch werden die Zinsen für die ersten fünf oder zehn Jahre festgeschrieben. Außerdem gibt es abhängig von der Laufzeit eine tilgungsfreie Anlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren, in der zwar Zinsen, aber noch keine Tilgungen gezahlt werden müssen. (db)