Sozialhilfe-Empfänger muss "Aktion Mensch"-Gewinn zurückzahlen
07.02.2013

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Wie gewonnen, so zerronnen: Schneit einem Harzt-IV-Empfänger ein Lotto-Gewinn ins Haus, hat er diesen umgehend bei der Sozialbehörde abzuliefern. Und zwar bis in Höhe der ihm zugesprochenen staatlichen Stützen. Hierüber informiert die Deutsche Anwaltshotline AG in ihrer heutigen Presseinformation.
(fw/mo) Den gemachten Gewinn hat der der Harzt-IV-Empfänger bis in Höhe der ihm zugesprochenen staatlichen Stützen zurückzuzahlen. Behalten darf er davon zwecks Verlust-Ausgleich nicht einmal seine vorherigen Wettausgaben, sondern lediglich den letzten monatlichen Einsatz. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt (Az. L 19 AS 77/09).
Im konkreten Fall berichtete die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de), wie ein Arbeitsloser aus Bielefeld ausgerechnet in der Bedürftigen-Lotterie "Aktion Mensch" 500 Euro in bar gewonnen hatte. Davon behielt die Sozialbehörde sogleich zwei Monatssätze zu jeweils 250 Euro ein. Schließlich sei der Gewinn als Einkommen anzurechnen und mindere den gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der staatlichen Grundsicherung. Womit sich der Betroffene nicht abfinden wollte, zumal er als regelmäßiger Lottospieler in den letzten Jahren nachweislich knapp tausend Euro in die Hilfe-Lose investiert habe - zuletzt monatlich 15 Euro. Damit habe er unter dem Strich überhaupt keinen Gewinn, sondern einen erheblichen Verlust erzielt.
Eine Argumentation, welche die Essener Richter allerdings nur wenig überzeugte. Sie lenkten nur marginal ein und sprachen dem Mann gerade einmal die zuletzt für den Lotto-Schein gezahlten 15 Euro zu. "Denn diese Aufwendung hat ja tatsächlich erst den umstrittenen Gewinn möglich gemacht", erklärt Rechtsanwalt Alexander P. Taubitz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) diese Entscheidung. Zwischen den zuvor gezahlten Einsätzen und dem letztendlichen Lottogewinn bestehe wegen des bekannten Zufallscharakters von Wettspielen wie diesen allerdings kein weiterer Zusammenhang.

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