So vielen BU-Anträgen wird stattgegeben

24.09.2020

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Ein weit verbreitetes Klischee ist, dass die BU-Versicherung nur Geld kostet, im Ernstfall aber nichts bringt. Aktuelle Zahlen des GDV widersprechen dem. Auch geht die Bearbeitung immer schneller.

Im vorletzen Jahr wurden 80 % aller Anträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung bewilligt, ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Das zeigt die jährliche Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen. Die Untersuchung zeigt zudem, dass die Versicherungsgesellschaften für die Entscheidung über die Bewilligung von BU-Fällen meist ärztliche Atteste genügen: Lediglich in 6 % aller Fälle haben die Gesellschaften zusätzlich ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen. Dies ist vor allem bei komplexen Fällen erforderlich. Für Versicherte ist die Nachricht, dass der Produktanbieter einen neutralen Gutachter für die Leistungsfallentscheidung heranzieht, keine grundsätzliche schlechte: 63 % aller Gutachten fallen positiv für die Antragssteller aus.

Deshalb wird abgelehnt

In fast der Hälfte aller Fälle wurde der BU-Antrag von Seiten der Versicherung abgelehnt, weil der Antragssteller noch zu mindestens 50 % in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Deutlich seltener war eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Grund für die Ablehnung: Nur 14 % aller BU-Anträge waren aus diesem Grund erfolglos, bspw. weil ein Versicherter aufgrund einer Erkrankungen berufsunfähig wurde, die ihm bei Abschluss des Vertrags schon bekannt war, er dies aber nicht angab. In 13 % der Fälle bekamen die Versicherten keine BU-Rente, weil sie im Laufe des Verfahrens nicht auf die Ansprache des Versicherers reagiert haben, etwa weil es ihnen wieder besser ging.

Anträge brauchen weniger Zeit

Im Schnitt mussten im Jahr 2018 Versicherte 106 Tage darauf warten zu erfahren, ob ihrem Antrag auf eine BU-Rente stattgeben wurde oder nicht, im Vorjahr waren es noch 110 Tage. Die meiste Zeit verstreicht, weil medizinische Beurteilungen eingeholt werden müssen oder der Antragstelle erst alle erforderlichen Unterlagen sammeln muss. Um zu entscheiden, ob der Antragssteller wirklich berufsunfähig ist, brauchen Versicherer im Schnitt nur neun Tage, 2017 waren es noch zehn. (ahu)