So gefährden Hundehalter ihren Versicherungsschutz
11.06.2021
Foto: © annaav - stock.adobe.com
Am 13. Juni ist der „Tag des Hundes“. Diesen nimmt die R+V zum Anlass, darüber zu informieren, was Hundehalter wissen müssen - und wann sie Probleme mit ihrem Versicherungsschutz bekommen können.
In Niedersachsen brauchen nicht nur Autofahrer, sondern auch Hundebesitzer seit vielen Jahren einen „Führerschein“, in dem sie Sachkunde zum Umgang mit den Vierbeinern nachweisen. Auch in Baden-Württemberg ist künftig ein solcher Pflicht. Wie beim Autoführerschein ist auch beim Hundeführerschein eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Dabei müssen die Besitzer beweisen, dass sie sich mit dem Sozialverhalten ihrer Hunde auseinandergesetzt haben und in der Lage sind, ihr Tier im Griff zu behalten. „Wer die Prüfung erfolgreich absolviert hat, ist auch im Schadenfall auf der sicheren Seite. Dann zahlt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung, wenn beispielweise ein Hund auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht“, erläutert Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. Die Versicherung springt auch dann ein, wenn der ein Hunde einen Artgenossen oder gar einen Menschen angreift. Den Hundeführerschein müssen Besitzer aller Rassen machen - egal ob kleiner Pinscher oder riesiger Hütehund. „Viele Menschen fürchten sich vor großen Hunden wie Doggen. Tatsächlich können auch kleine und vermeintlich gutmütige Hunde aggressiv reagieren und einen Schaden verursachen, wenn sie falsch gehalten werden oder in Stress geraten. Das belegen auch unsere Schadenakten“, so Benny Barthelmann,
Wer sich der Prüfung nicht stellen wird, drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro und der Verlust des Versicherungsschutzes. „Versicherungsnehmer sind verpflichtet, alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten. Tun sie das nicht, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistungen zumindest kürzen“, erklärt Barthelmann. Das gilt auch, wenn Hundebesitzer regionale Bestimmungen wie beispielsweise eine Maulkorbpflicht in Bussen und Bahnen missachten. Oder wenn sie ignorieren, dass die Behörden ihren Hund als besonders aggressiv einstuft haben und deshalb Spaziergänge außerhalb des eigenen Grundstücks nur mit Maulkorb und Leine erlauben. (ahu)