So arbeiten Sie im Online-Vertrieb DSGVO-konform
07.01.2021
Matthias Stauch, Vorstandsvorsitzender der Intervista AG / Foto: © Invervista
Nicht zwingend erforderlich notwendige Cookies erfordern eine Einwilligung
Zum Umgang mit Cookies gab es im Herbst 2019 ein wichtiges Urteil des EuGH: Wer nicht unbedingt erforderliche Cookies setzen will, muss die aktive Einwilligung des Users einholen. Hier herrscht allerdings Unklarheit, wann ein Cookie zwingend erforderlich ist und damit auch ohne Einwilligung gesetzt werden darf und wann nicht. Bußgelder können im vollen Umfang verhängt werden. Viele Unternehmen haben als Reaktion auf das Urteil ihre Cookie-Benachrichtigungen umgestellt, doch längst nicht alle.
Eine Befragung kleiner und mittelständischer Unternehmen der Landesbeauftragten für Datenschutz in Niedersachsen ergab Mängel bei der Cookie-Information und bei der Einbindung von Drittdienstleistern. Der Nutzer wird zum Beispiel nicht objektiv über seine Optionen informiert, da ihn die grafische Gestaltung der Einwilligung mit Farben und Größenunterschieden oder Voreinstellungen in Richtung der Einwilligung anleiten. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Grauzone: Es ist nicht ganz klar, ob diese Arten des Einholens der Einwilligung am Ende gültig sind oder nicht.
Relevant ist das für alle Unternehmen, die online Leads generieren und Kunden gewinnen: Ein Lead umfasst eine Person, einen Kontaktweg sowie die Erlaubnis (Opt In bzw. Double Opt In), die Person kontaktieren zu dürfen. Das fängt schon bei einer einfachen Newsletter-Anmeldung an, denn bereits die Email-Adresse stellt einen personenbezogenen Datensatz dar.
Zusammenarbeit mit seriösen Partnern
Da der digitale Vertrieb für Unternehmen gerade in Krisenzeiten ein wichtiger Umsatzbringer ist, müssen sie den Umgang mit den Daten ihrer Interessenten und Kunden auf dem Schirm haben, die gesetzlichen Anforderungen sowie ihre Änderungen beachten und den Überblick behalten. In der Regel werden Kundendaten von einem Drittanbieter gespeichert oder verarbeitet – hier sollten Unternehmen also Wert legen auf Seriosität und idealerweise Server, die in Deutschland stehen, da mit dem Privacy Shield das Datenschutzabkommen mit den USA gekippt wurde.
Worauf es bei der Partnerwahl ankommt, lesen Sie auf Seite 3