SDK unterstützt Zweitmeinung bei Krebs
04.11.2014
In der Hälfte aller Fälle weicht die nachträgliche Beurteilung durch Krebsexperten von den Therapieempfehlungen des behandelnden Arztes ab. Eine ärztliche Zweitmeinung ist wichtig.
2014-11-05 (db) Einzelne Krankenversicherer, meldet die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK), übernehmen die Kosten des Krebszweitmeinungsservices für ihre Versicherten.
Chemotherapie, Bestrahlung oder Operation – im Fall einer Krebsdiagnose trifft der behandelnde Arzt eine für den Patienten weitreichende Therapieempfehlung. Umso überraschender die aktuelle Erkenntnis der von renommierten deutschen Unikliniken und Krebszentren unterstützten Initiative „Krebszweitmeinung.de“, dass nur rund die Hälfte aller Krebstherapieempfehlungen durch die erstbehandelnden Ärzte eindeutig zu sein scheint.
Wenig verwunderlich dagegen die aktuellen Ergebnisse einer Studie der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG). Fast 85 Prozent der befragten Krebspatienten äußerten sich positiv über das Einholen einer Zweitmeinung.
„Die Gewissheit, dass alle Aspekte der Erkrankung gut untersucht, richtig interpretiert und zielführend behandelt werden, führt zu mehr Vertrauen, Zuversicht und Lebensmut bei den Patienten“, erläutert Dr. Udo Beckenbauer, Mitbegründer der Initiative „Krebszweitmeinung.de“.
Vor allem für Menschen in ländlichen Regionen, abseits der Unikliniken und großen Krankenhäuser, ist das Online-Zweitmeinungsangebot eine wertvolle Hilfe und erhöht die Wahrscheinlichkeit eines positiven Behandlungsverlaufs.
Patienten steigern die Qualität ihrer Behandlung
„Bei nahezu jedem zweiten Patienten mit Krebs, der sich über unser Portal ‚Krebszweitmeinung.de’ eine weitere ärztliche Meinung eingeholt hat, gibt es teils markante Abweichungen zu den Therapieempfehlungen der Erst Behandler“, stellt Dr. Beckenbauer fest. Der Mediziner aus München hat den Zweitmeinungsservice 2009 gemeinsam mit der Felix Burda Stiftung und drei weiteren Ärzten ins Leben gerufen. Inzwischen gehören mehr als 20 Unikliniken und renommierte Krebszentren bundesweit zum Beraternetz.
Ziel ist eine schnelle, hochqualifizierte sowie fachübergreifende Zweitmeinung für den Betroffenen, ganz unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsort der Patienten: „Ein Expertengremium, das sogenannte Tumorboard, begutachtet die eingereichten Fälle und Krankheitsbilder nach den neuesten medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Nachdem sich dort führende Spezialisten für Chemotherapie, Radiologie und Chirurgie mit anderen Fachärzten beraten haben, geben sie eine fundierte Zweitmeinung ab“, erklärt Beckenbauer die Vorgehensweise. „Dies kann die empfohlene Therapie bestätigen oder völlig neue Wege aufzeigen.“ Gemeinsam mit dem Patienten wird anschließend das weitere Vorgehen entschieden. „Eine solche interdisziplinäre Art der Diagnostik in der Tumortherapie kann kein einzelner Arzt leisten“, so Beckenbauer weiter.
Einzelne Krankenversicherungen übernehmen Kosten
„Krebspatienten und deren Angehörige erwarten maximale Zuverlässigkeit bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlungsmethode. Eine fundierte Zweitmeinung stellt die bestmögliche Therapie für jeden einzelnen Patienten sicher“, erklärt Dr. Ralf Kantak, Vorstandsvorsitzender der SDK. Der private Krankenversicherer aus Fellbach bei Stuttgart übernimmt aus diesem Grund die Kosten des Krebszweitmeinung-Service für ihre Versicherten komplett.
So funktioniert der Zweitmeinungsservice
- Der Patient füllt online unter www.krebszweitmeinung.de einen Fragebogen aus, beziehungsweise bittet dort um einen Rückruf. Alternativ ist es möglich, sich telefonisch unter der Nummer 089 / 678 078 46 Montag bis Donnerstag zwischen 9.30 Uhr und 17.30 Uhr und Freitag zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr anzumelden
- Ein persönlicher Betreuer setzt sich mit dem Patienten in Verbindung und hilft dabei, alle notwendigen Unterlagen zu sammeln
- Der Betreuer leitet die Unterlagen an ein Expertenteam weiter
- Innerhalb kurzer Zeit erhält der Patient eine Zweitmeinung und Therapieempfehlungen
- Der persönliche Betreuer steht dem Patienten weitere sechs Monate als Berater und Ansprechpartner zur Verfügung
Informationen stehen auf dem Online-Portal „Zweitmeinung Krebs“ zur Verfügung.
Dietmar Braun