Schutz beim Immobilien-Teilverkauf

10.11.2023

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Die vobahome GmbH, Anbieter von Immobilien-Teilverkaufslösungen, verbessert die Modalitäten der Kostenbeteiligungen und erhöht die Sicherheit des Teilverkäufers.

Der Volksbank Immobilien-Teilverkauf hat von Beginn an vorgesehen, dass die Teilverkäufer bei energetischer Sanierung und größeren Reparaturen auf einen Zuschuss der Volksbank bauen durften. Dieser Zuschuss war in der Höhe und Häufigkeit begrenzt.

„Es ist anspruchsvoll Beteiligungsmodelle zu konzipieren und diese zu unbestimmten Zeitpunkten, teilweise über Jahrzehnte hinweg, zu gewährleisten. Genau aus diesem Grund bedarf es einen finanzstarken Teilverkaufs-Partner.“ Erläutert Thomas Weiss, Geschäftsführer der vobahome GmbH. „Es freut uns, zukünftigeine noch bessere und individuellere Kostenbeteiligung anbieten zu können.

Die Begrenzung nach Höhe und Anzahl entfällt mit der Weiterentwicklung des Vertrags. Bei außerordentlichen Investitionen in „Dach und Fach“ oder bei energetischen Maßnahmen, wird sich die vobahome GmbH in Höhe des Miteigentumsanteils beteiligen. Im Regelfall wird die Beteiligung das Nutzungsentgelt leicht erhöhen. Bei aktuellem Zinsniveau bedeutet es eine Erhöhung von monatlich ca. 38 € pro 10.000 € Beteiligung. Gleichzeitig hat der Teilverkäufer die Wahl, die Kosten komplett selbst zu tragen. In diesem Fall wird dem Kunden vertraglich zugesichert, dass er im Rahmen des Gesamtverkaufs die durch die Investition eingetretene Wertsteigerung wieder in voller Höhe zurückerhält. Diese Änderungen unterstreichen das Engagement der vobahome GmbH, sicherzustellen, dass Teilverkäufernicht übermäßig belastet werden und die Instandhaltung der Immobilie gerecht aufgeteilt wird.

Zusätzlich zu den verbesserten Beteiligungen in Bezug auf die Instandhaltung, hat die vobahome GmbH, die Verpflichtung den erworbenen Anteil an Dritte weiterzuverkaufen, nun auch vertraglich fixiert. Dies dient dazu, die Interessen und Rechte des Teilverkäufers langfristig zu schützen.

Die vobahome GmbH ist stolz darauf, diese Änderungen einzuführen, die den Schutz und die Sicherheit der Teilverkäufer in ihren Immobilien-Teilverkaufsverträgen erhöhen. Dies unterstreicht das Bestreben des Unternehmens, transparente und faire Lösungen für alle Beteiligten anzubieten. (fw)