Risikolebensversicherung: Hinterbliebene gut absichern
27.11.2024
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Eine Risikolebensversicherung ist wichtig, um Hinterbliebene für den eigenen Todesfall finanziell abzusichern. Das gilt insbesondere dann, wenn diese wirtschaftlich von der versicherten Person abhängig sind. „Junge Familien mit kleinen Kindern und Alleinverdiener-Haushalte sollten sich frühzeitig Gedanken über eine Risikolebensversicherung machen, um ihre Familie im Falle eines Todes finanziell abzusichern“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Besonders für die Absicherung von Immobiliardarlehen ist eine solche Versicherung sehr wichtig. Damit der Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist, gilt es, einiges zu beachten.
Die Höhe der Versicherungssumme hängt maßgeblich von der persönlichen Lebenssituation ab. Dabei sollten auch bestehende finanzielle Verpflichtungen, wie Kredite oder laufende Kosten, mitberücksichtigt werden. Die Summe muss so bemessen sein, dass die Hinterbliebenen über den gewünschten Zeitraum hinweg abgesichert sind. Für die Vertragsdauer ist vor allem entscheidend, wie lange die Hinterbliebenen wirtschaftlich abhängig sind. Verbraucher sollten realistisch kalkulieren, welche finanziellen Belastungen im Todesfall tatsächlich entstehen. „Dabei sollte man sich fragen, über welche Laufzeit und Höhe ein Darlehen abgesichert werden soll und welche Art der Ausbildung die Kinder machen werden und wann diese voraussichtlich abgeschlossen sein wird“, sagt Boss.
Beim Abschluss der Risikolebensversicherung stellen Versicherer zahlreiche Fragen – unter anderem zum Gesundheitszustand, nach Risikosportarten und gefährlichen Hobbys. Diese Fragen sollten Verbraucher vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. „Bei den Fragen zum Gesundheitszustand sollte man sich ärztlich unterstützen lassen. Hilfreich kann es auch sein, sich die Krankenakte aushändigen zu lassen und die Krankenkasse um eine sogenannte Patientenquittung zu bitten“, rät Boss. Bestehen Vorerkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen ist eine anonymisierte Risikovoranfrage sinnvoll. Diese kann ein spezialisierter Versicherungsberater oder -makler für die Verbraucher*innen stellen.
Durch eine kluge Vertragsgestaltung der Risikolebensversicherung lässt sich Erbschaftssteuer sparen. Hierfür müssen zwei Verträge „über Kreuz“ abgeschlossen werden. Im ersten Vertrag ist ein Partner versicherte Person und der andere Partner ist Versicherungsnehmer mit Bezugsberechtigung. Im zweiten abzuschließenden Vertrag sind die Rollen entsprechend zu tauschen. „Bei dieser Gestaltung muss die Todesfallleistung nicht versteuert werden, weil der Versicherungsnehmer beziehungsweise die Versicherungsnehmerin zugleich bezugsberechtigte Person ist“, erläutert Boss.
Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen, die bei der Aufnahme von Darlehen üblicherweise angeboten werden, sollten Verbraucher nicht abschließen. „Diese Verträge sichern zwar – wie eine Risikolebensversicherung – auch den Fall des Todes ab, sind aber massiv überteuert und auch wegen weiterer Lücken im Versicherungsschutz in keinem Fall als Absicherung zu empfehlen“, sagt Verbraucherschützerin Boss. (mho)