„Riester braucht Reform – keine Pauschalkritik“
11.05.2021
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen / Foto: © GDV
Heute vor 20 Jahren beschloss der Bundestag mit dem Altersvermögensgesetz die Einführung der Riester-Rente. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zieht zum Jubiläum eine positive Bilanz – mahnt aber auch Reformen an.
“Mit aktuell über 16 Millionen abgeschlossenen Verträgen ist Riester die weltweit erfolgreichste freiwillige staatlich geförderte Altersvorsorge”, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. "Wer wie vorgesehen in einen Riester-Vertrag einzahlt, kann mit einem Rentenplus von rund 20 % rechnen, wie die Deutsche Rentenversicherung ermittelt hat.“
Asmussen wies zudem immer wieder von Verbraucherschützern geäußerte Pauschalkritik an der Riester-Rente zurück. Auch den häufig geäußerten Vorwurf der fehlenden Transparenz bei den Vertragskosten teilt er nicht, denn diese würden im Vorfeld vom Versicherer offengelegt. „Jeder erfährt vor Vertragsabschluss in Euro und Cent, was zu zahlen ist.“ Asmussen räumte jedoch ein, dass bei der Riester-Rente durchaus noch Verbesserungsbedarf bestehe. „Riester braucht eine Reform. Erstens ist ein Kapitalaufbau mit 100-prozentig garantiertem Beitragserhalt mit einem Höchstrechnungszins von künftig 0,25 % kaum möglich. Und zweitens könnte Riester noch viel mehr Menschen erreichen, wenn wir die Förderung auf alle Bevölkerungsgruppen ausweiten und das komplizierte Zulagensystem vereinfachen.“
Im Jahr 2019 haben die Versicherer dazu bereits einen Reformplan vorgelegt, der sich schnell und einfach umsetzen ließe. „Im Zuge einer Reform lässt sich auch über ein einfaches, digital vertriebenes und kostengünstiges Standardprodukt reden. Die Rahmenbedingungen müssen so ein Produkt aber auch ermöglichen“, so Asmussen weiter.
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft könnten die von Verbraucherschützern vorgestellten Alternativen zur Riester-Rente diese nicht ersetzen. Konzepte wie beispielsweise die ‚Extra-Rente‘ böten kaum Garantien und seien faktisch verpflichtend. „Die Menschen wollen aber überwiegend Sicherheit und Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge“, so Asmussen. „Ein Staatsfonds, wie vom Verbraucherzentrale Bundesverband vorgeschlagen, löst das Problem nach unserer Auffassung nicht.“ (ahu)