Richtig versichert bei Hochwasser und Starkregen

17.09.2024

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In Tschechien, Polen und Österreich stehen bereits ganze Landstriche unter Wasser. Weitere starke Regenfälle werden erwartet – auch im Süden und Osten Deutschlands. In Teilen Bayerns, Sachsens und entlang der Elbe könnte das Wasser weiter steigen. „Überschwemmungen durch Starkregen sind nicht automatisch in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Wer sich vor solchen Risiken schützen möchte, benötigt eine Elementarschadenversicherung“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Durch die Wohngebäude- und Hausratversicherung sind das Haus oder die Wohnung beziehungsweise der Hausrat unter anderem vor Sturmschäden und Schäden durch Hagel oder Blitzschlag geschützt. Sie greifen auch, wenn das Hab und Gut durch Brand, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Leitungswasser beschädigt wurden. Doch bei Hochwasser und Überschwemmungen durch Starkregen reicht dieser Schutz nicht aus.

Schutz durch Elementarschadenversicherung

„Hier hilft nur die Elementarschadenversicherung, die auch bei weiteren Naturgefahren wie Erdrutschen, Schneedruck oder Rückstau greift“, sagt Boss. Vor allem in Hochrisikogebieten kann der Abschluss einer solchen Versicherung jedoch schwierig und teuer sein. „Dann werden hohe Prämien und Selbstbeteiligungen fällig – wenn überhaupt ein Vertrag angeboten wird“, erklärt Boss. War das Gebäude bereits einmal von einem Elementarschaden betroffen, ist ein neuer Versicherungsvertrag unter Umständen gar nicht zu bekommen.

Im Schadenfall schnell handeln

Wer eine Elementarschadenversicherung besitzt und von Unwetterschäden betroffen ist, sollte im Schadenfall schnell handeln. „Es ist wichtig, die Schäden umgehend schriftlich der Versicherung zu melden und alles gründlich zu dokumentieren“, sagt Verbraucherschützerin Boss. „Wir empfehlen, sich zuerst direkt telefonisch an die zuständige Schadenabteilung des Versicherers zu wenden.“ Betroffene sollten Fotos oder Videos des Schadens machen, um beispielsweise zu belegen, dass Starkregen die Überschwemmung verursacht hat. Die beschädigten Gegenstände müssen aufgelistet und keine Veränderungen am sogenannten Schadenbild vorgenommen werden, bis die Versicherung dies erlaubt. „Versicherte haben auch eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, sie müssen weitere Schäden verhindern – aber immer unter Beachtung der eigenen Sicherheit“, betont Boss. (mho)

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