Revolution bei der Vermittlung von Sachwerten?

14.02.2019

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Wann gilt beim Vertrieb einer Sachwertanlage ein Prospekt als rechtzeitig übergeben und wie ist dies zu dokumentieren? Mit dieser Frage hat sich jüngst der Bundesgerichtshof beschäftigt - und eine Entscheidung gefällt, die sowohl für Vermittler als auch für Anbieter drastische Folgen haben dürfte.

Ein Anleger investiert über einen Vermittler einen fünfstelligen Eurobetrag in zwei Tankerfonds und einen Solarfonds. Bei der Beitrittserklärung des Solarfonds erklärt der Anleger in einer vorgefertigten Erklärung, dass er den Beteiligungsprospekt erhalten und die Risiken der Beteiligung zur Kenntnis genommen habe. Jedoch behauptete der Kläger, über die Risiken des Solar-Fonds überhaupt nicht aufgeklärt worden. So habe er den Emissionsprospekt nicht rechtzeitig, sondern erst anlässlich der Zeichnung erhalten und der Prospekt habe Fehler enthalten. Hätte er die Risiken der Anlage gekannt, hätte er auf eine Investition verzichtet. Deshalb verklagte er seinen Vermittler auf Schadensersatz.

Der Fall ging bis vor den BGH, der nun entschied, dass Erklärungen des Anlegers nur wirksam sind, wenn sie „räumlich und drucktechnisch abgehoben“ sind und somit nur die Funktion einer Quittung haben. Somit müssen viele Anbieter ihrer Empfangserklärungen überprüfen und anpassen, denn diese sind häufig mit weiteren Kenntnissen des Kunden bspw. über die Kenntnisse der Risikohinweise vermischt.

Der BGH hat den Fall nun an das OLG Celle zurückgewiesen, das nun klären muss, ob die schriftliche Erklärung des Klägers, er habe den Prospekt vorinhaltlich zur Kenntniss genommen, außer Acht zu lassen ist. Zudem steht die Frage im Raum, ob dem Kläger ausreichend Zeit eingeräumt wurde, den mehr als 170 Seiten starken Emissionsprospekt zu lesen. Hierfür seien die konkreten Einzelumstände entscheidend. In der Praxis dürfte diese Formulierung viele Vermittler verunsichern: Ab wann kann er davon ausgehen, dass der Kunde den Prospekt gelesen und verstanden hat? Dies muss im Einzelfall individuell geprüft werden und könnte für so manchen Streitfall sorgen. (ahu)