Rechtsschutzversicherungen werden immer besser

26.03.2018

Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com

Im von Franke und Bornberg erstellen Rating für private Rechtsschutzversicherungen erhielten noch mehr Tarife als im Vorjahr eine Top-Bewertung. Erfreulich: Es gibt im Bereich Rechtsschutzversicherung zahlreiche Fortschritte.

Im Jahr 2016 kamen in Deutschland auf je 100 Einwohner 25,1 Streitfälle. Damit zum juristischen nicht auch noch der finanzielle Ärger hinzukommt, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Laut Angaben des GDV gab es davon Ende 2016 ca. 22 Mio. Verträge mit einem gebuchten Bruttobeitrag von knapp 3,83 Mrd. Euro. Dieser Markt ist in den letzen Jahren stark gewachsen: 10 Jahre zuvor lagen die Beitragseinnahmen noch um 25 % geringer. Im vergangenen Jahr hat Franke und Bornberg erstmals private Rechtsschutzversicherungen untersucht. Nun legt die Ratingagentur ein Folgerating auf. Weil in diesem Jahr stark modular aufgebaute Tarifwerke mit vielen hinzu wählbaren Bausteinen und damit noch mehr Kombinationen berücksichtigt wurden, ist die Zahl der untersuchten Tarife von 141 auf 256 deutlich gestiegen. Die Tarife, die von insgesamt 38 Versicherungsgesellschaften stammten, wurden anhand von 78 Kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen untersucht. Sie umfassen Leistungen und Merkmale, die für Verbraucher relevant sind. Wie bereits beim Erstrating wurde auch dieses Mal nach den Lebenssituationen Familie und Single unterschieden.

Zahlreiche Fortschritte

Die Analysten haben beim diesjährigen Rating gegenüber dem letztjährigen Rating einige Fortschritte beobachtet, beispielsweise beim Thema Digitalisierung. So bieten immer mehr Anbieter Tarife für private Internetnutzer an, die wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Bezüglich der Erstattungsgrenzen gibt es zwar Fortschritte, jedoch sind diese noch deutlich ausbaufähig. Die Leistung beginnt oft mit den Kosten für eine Erstberatung und endet mit höchstens 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Jedoch ist dieser Betrag in vielen Fällen nicht ausreichend, um die Anwaltskosten zu decken. Die einzige Gesellschaft, die über diese Grenze hinaus geht, ist die D.A.S., die bis zu 10.000 Euro pro Jahr und Versicherungsfall zahlt. Ebenfalls zugelegt hat die Zahl der Tarife, die Versicherte unterstützen, wenn deren Online-Reputation von Dritten geschädigt wurde. Der Schutz erstreckt sich darauf, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen. „Für viele Menschen hat sich das Internet im Alltag längst zu einem unverzichtbaren Begleiter entwickelt. Da ist es nur konsequent, wenn Rechtsschutzversicherer ihre Kunden auch in der digitalen Welt begleiten. Hier sehe ich erste Fortschritte, aber noch deutliche Potentiale für weitere Verbesserungen“, begrüßt Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, die aktuellen Trends. Ebenfalls im Trend liegen Deckungserweiterungen auf Sozial-, Steuer- und Verwaltungsverfahren sowie kundenfreundliche Entwicklungen beim Arbeitsschutzrecht, z.B. in Form einer erweiterten Kostenübernahme bei Aufhebungsvereinbarungen. Die sind im klassischen Rechtsschutz nicht abgedeckt, weil der Versicherungsfall zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung noch gar nicht eingetreten ist. Immer mehr Rechtsschutztarife dehnen zudem den Schutz aus auf Eltern, Großeltern und sonstige Verwandte.

Der Notenspiegel zeigt jedoch auch, dass längst nicht bei jedem Angebot die Qualität stimmt. Abgespeckte Produktvarianten sind zwar vom Preis her gesehen oft im Vorteil, bieten aber auch nur einen lückenhaften Schutz. Insbesondere bei der Übernahme der Kosten für außergerichtliche Verfahren trennt sich hier die Spreu vom Weizen. Das Ratingverfahren von Franke und Bornberg untersucht daher detailliert das Kleingedruckte und macht die Leistungsunterschiede transparent.

weiter auf Seite 2