Rechtsschutzversicherung: Orientierung im Tarifdschungel

08.04.2013

Foto: Les Cunliffe - Fotolia.com

Durch die Vielzahl an wählbaren Modulen wird die Rechtsschutzversicherung immer komplexer. Der Wieslocher Finanzdienstleister MLP AG erklärt, worauf Vermittler und Anleger achten sollten.

(fw/an) Allein zu Mietstreitigkeiten werden in Deutschland nach Analysen des Finanzvertriebs jährlich mehr als 250.000 Prozesse geführt. Nicht nur für Mieter gibt es aber eine entsprechende Absicherung, sondern auch für Vermieter und Eigentümer. Neben Immobilien und Grundstücken ist es laut MLP bei entsprechendem Bedarf empfehlenswert, auch die Bereiche Privat- und Berufsleben sowie Straßenverkehr abzusichern. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten und Kostenvorschüsse, die bei Rechtsstreitigkeiten entstehen, wie etwa Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, für den Anwalt des Gegners oder für Zeugen, Sachverständige und Übersetzer.

Die Auswahl der richtigen Bausteine aus der Vielzahl an individuell wählbaren Modulen ist im Rechtsschutz nach Angaben des Finanzdienstleisters allerdings nicht ganz einfach. „Viele Versicherer bieten daher Kombi-Pakete mit den wichtigsten Bausteinen an. Diese verhindern Versicherungslücken und sind meist sogar preiswerter als eine Einzelabsicherung", sagte Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung bei MLP. „Aber auch dabei sind verschiedene Qualitätsmerkmale zu beachten." So gelte bei einigen Bausteinen der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von üblicherweise drei Monaten. „Eine Mietrechtsschutzversicherung muss zum Beispiel drei Monate vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrags bestehen, damit sie zu allen Punkten greift", so Schwarz. Für Eigentümer mehrerer Immobilien gelte: Der Rechtsschutz sollte nicht – wie meist üblich – auf die selbstbewohnte Wohnung begrenzt sein. Einige Versicherer sind laut MLP hier großzügiger und bieten auch für fremdgenutzte Objekte Rechtsschutz.

Besteht bereits eine Rechtsschutzversicherung und der Versicherte möchte den Anbieter wechseln, empfiehlt der Finanzvertrieb, einen nahtlosen Übergang sicherzustellen, um eine Absicherungslücke zu vermeiden. Außerdem sollte der neue Tarif die so genannte Spätschadenklausel enthalten, die bewirkt, dass der neue Versicherer Schäden übernimmt, die innerhalb des Versicherungszeitraumes beim bisherigen Anbieter entstanden sind, deren Begleichung aber erst später als drei Jahre nach dem Versicherungswechsel fällig wird. Ebenso kann der Kunde nach Angaben von MLP mit dem neuen Versicherer eine Leistungsgarantie vereinbaren, bei welcher der neue Anbieter Leistungen zusichert, die im alten Vertrag besser waren.

Die MLP AG ist ein 1971 gegründetes börsennotiertes Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Wiesloch. Insgesamt verwaltet die MLP-Gruppe eigenen Angaben zufolge ein Vermögen von mehr als 20,9 Milliarden Euro und betreut mehr als 807.600 Privat- und 5.000 Firmenkunden beziehungsweise Arbeitgeber.

www.mlp.de