Problemloser PKV- Tarifwechsel für Privatversicherte

05.10.2014

Obwohl der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz für PKV-Versicherte einen Tarifwechsel vorsieht, nutzen dies nur wenige Kunden. Vermittler scheuen oft das Haftungsrisiko.

2014-10-06 (fw/db) Die Wandlung einer privaten Krankenversicherung (PKV) in einen günstigeren oder leistungsstarken Tarif ist nach der Portabilität des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für alle privat Versicherte möglich. Das ist ein wichtiges Recht der Versicherten. Auf diesem Weg können sich die Kunden gegen steigende Prämien im Vertragsverlauf wehren. Der Wechsel in den Standard- oder Basistarif kann so vermieden werden.

Bei einem Wechsel in den Standard- oder Basistarif sind deutliche Verluste bei den Ansprüchen auf Leistungen möglich. Kritisch wäre der Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter, da hierbei ein Teil oder die gesamten angesparten Ansprüche aus der Alterungsrückstellung verloren gehen. Zumeist ist ein Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen schon allein wegen der Gesundheitsprüfung nicht möglich oder wird wegen dem Gesundheitszustand vom gewünschten Versicherer abgelehnt.

Versicherungsvertreter versus Honorarberatung oder Versicherungsmakler

Versicherungsvertreter haben als Exklusivpartner ihrer Versicherer noch wenig Interesse ihre bestehenden Kunden über ihre Rechte zu einem Wechsel nach § 204 VVG zu beraten und diesen zu bewirken. Der Hintergrund dafür ist einfach. Die hohe Erstabschlussprovision wurde verdient und die Bestandspflegeprovision orientiert sich an der Höhe der Versicherungsprämie, welche der Kunde bezahlt, und diese ist in den Alttarifen deutlich höher, als in den für den Kunden vorteilhafteren Neutarifen des gleichen privaten Krankenversicherungsunternehmen.

Anders ist dies bei Versicherungsmaklern und in der Honorarberatung. Dort haben die Vermittler den Kunden in einer ganzheitlichen Beratung und optimieren innerhalb der Mandate Altverträge. Das Einzige was stört ist die Haftungsfrage bei Tarif- oder gar Wechsel der Versicherer.

Externe Dienstleister unterstützen Vermittler

Im Markt gibt es externe Dienstleister die Vermittlungsunternehmer bei der § 204 VVG-Beratung unterstützen. Anbieter wie Premium Circle Deutschland GmbH GmbH und business infront entlasten die Vermittler und übernehmen von der Dokumentation, über die Haftung, bis zur Verhandlung mit dem Versicherer ein breites Dienstleistungsspektrum.

Dietmar Braun