PRIIPs stärkt Investoren
09.12.2014
PRIIPs stärkt Investoren
Am 9. Dezember 2014 wurde die PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung schafft einen neuen Informationsstandard für alle verpackten Anlageprodukte. Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt die Verordnung.
(fw/ah) Als „verpackt" gelten Produkte, die das Geld der Kunden indirekt am Kapitalmarkt anlegen oder deren Rückzahlungsanspruch in sonstiger Weise an die Wertentwicklung bestimmter Papiere oder Referenzwerte gekoppelt ist.
Künftig erhalten Verbraucher in der EU für alle verpackten Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Informationsblatt nach dem Vorbild des KID. Letzteres ist für Publikumsfonds bereits seit Mitte 2011 vorgeschrieben. Die Informationen für die Anleger umfassen die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Produkte, insbesondere deren Risiken und Kosten. Für zertifizierte Riester-Produkte hat der Gesetzgeber 2013 die Voraussetzungen für ein einheitliches Produktinformationsblatt geschaffen. Sie sind daher zu Recht von den Anforderungen der Verordnung ausgenommen.
Der BVI bewertet die PRIIPs-Verordnung positiv. Vergleichbarkeit schützt die Anleger. Entscheidend wird aus Sicht des BVI sein, wie die Mitgliedstaaten mit diesen direkt geltenden EU-Regeln umgehen werden.
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, sagt hierzu: „Transparenz allein ist nichts wert, wenn Anleger die Produktinformationen hinsichtlich Chancen, Risiken und insbesondere Kosten nicht vergleichen können. PRIIPs schafft genau diese Vergleichbarkeit. Anleger können so fundierte Entscheidungen treffen."