"Positives Signal für private Immobilienkäufer"
09.10.2019
Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG / Foto: © Engel & Völkers
Bei Immobilienverkäufen sollen sich die Maklercourtage künftig geteilt werden. Diese Pläne werden vom Immobilienunternehmen Engel & Völkers begrüßt. Dennoch ist man mit der konkreten Ausgestaltung der neuen Gesetzeslage nicht zufrieden und drückt zu dem aufs Tempo.
Heute hat das Bundeskabinett beschlossen, dass sich bei einem Immobilienverkauf Käufer und Verkäufer die Maklerkosten teilen sollen. Positive Resonanz erhält dieser Vorschlag aus der Immobilienwirtschaft: „Die Entscheidung der Bundesregierung stärkt die Rolle des Maklers als fairer Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer gerade in den Ballungsräumen Berlin, Hamburg oder Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet“, erklärt Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG. Dass sich die Bundesregierung darauf verständigt hat, auf die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips zu verzichten, sei eine gute Entscheidung. Engel & Völkers sah sich als größter deutscher Immobilienmakler mit in der Verantwortung und habe die Debatte über bessere Alternativen zum Bestellerprinzip von Beginn an konstruktiv begleitet, betont Enders, der darauf hinweist, dass die aktuell vorgesehene Regelung zum Nachweis der Bezahlung der Provisionshälften im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens verändert werden sollte.
Noch Verbesserungsbedarf bei Umsetzung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Teilanspruch des Maklers gegenüber dem Nicht-Beauftragenden – vermutet wird der Käufer – erst mit Nachweis der Zahlung durch den Beauftragenden – vermutet wird der Verkäufer – fällig wird. Dieser Nachweis soll durch die Vorlage der Kopie des Überweisungsträgers erfolgen. „Gedruckte Überweisungsträger sind in Zeiten von Online-Banking ein Auslaufmodell. Eine solche Regelung wäre daher umständlich und praxisfern. Unser Vorschlag ist, stattdessen die Zahlungsverpflichtung sowie die exakte Provisionssumme im Notar-Vertrag festzuhalten. Damit wären die gegenseitigen Ansprüche eindeutig und transparent dokumentiert. Eine Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Provisionsteilung wäre somit nur mit viel krimineller Energie denkbar.“ Engel & Völkers ermuntert die Koalitionsfraktionen, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag hierfür eine praxistaugliche Lösung zu finden. Zudem appelliert das Unternehme an die Parlamentarier, die Vorlage zügig zu beraten, damit die Änderungen schon Anfang nächsten Jahres in Kraft treten können. „Mein Eindruck ist, dass auf allen Seiten die Notwendigkeit erkannt wird, rasch zu konkreten Entlastungsschritten für Immobilienkäufer zu kommen, denn die Bildung von Wohneigentum ist für die breite Bevölkerung ein entscheidender Faktor im Vermögensaufbau und in der Alterssicherung“, so Kai Enders. (ahu)